Der Rosa Riese hat eine weitere Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen: Das Landgericht Köln bestätigte der Firma Starcom Telekommunikation aus München das Recht, die Farbe Magenta als Gestaltungsmittel in ihrer Werbung zu benutzen. Laut dem Starcom-Anwalt der hatte die Telekom dem Konkurrenten im Februar 2002 wegen Benutzung der Farbe Magenta in Werbeprospekten abgemahnt.
Das vor etwa einem Jahr gegründeten Konkurrenzunternehmen wies die Abmahnung zurück. Gegen die postwendend von der Deutschen Telekom erwirkte einstweilige Verfügung ließen die Münchener durch ihre Rechtsanwälte Widerspruch einlegen.
Die Anwälte der Telekom-Konkurrentin beriefen sich darauf, dass die Verwendung der Farbe in den Werbeprospekten der Firma Starcom nicht
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