Der Rosa Riese hat eine weitere Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen: Das Landgericht Köln bestätigte der Firma Starcom Telekommunikation aus München das Recht, die Farbe Magenta als Gestaltungsmittel in ihrer Werbung zu benutzen. Laut dem Starcom-Anwalt der hatte die Telekom dem Konkurrenten im Februar 2002 wegen Benutzung der Farbe Magenta in Werbeprospekten abgemahnt.
Das vor etwa einem Jahr gegründeten Konkurrenzunternehmen wies die Abmahnung zurück. Gegen die postwendend von der Deutschen Telekom erwirkte einstweilige Verfügung ließen die Münchener durch ihre Rechtsanwälte Widerspruch einlegen.
Die Anwälte der Telekom-Konkurrentin beriefen sich darauf, dass die Verwendung der Farbe in den Werbeprospekten der Firma Starcom nicht
Ausgeklügelte Phishing-Kampagne verwendet eine weiterentwickelte Version der Rhadamanthys-Stealer-Malware.
Die EU-Kommission kritisiert die Verknüpfung von Facebook und dem hauseigenen Online-Kleinanzeigendienst. Sie sieht darin einen…
Fast zwei Drittel halten jedoch eine Umsetzung aller Vorgaben von NIS 2 bis Jahresende für…
Mit dem Dekryptor von Bitdefender können Opfer von Attacken mit der Shrinklocker-Ransomware Dateien wiederherstellen.
In der Vorweihnachtszeit ist vor allem Malvertising auf dem Vormarsch. Cyberkriminelle locken Nutzer über schädliche…
Dazu trägt unter der Infostealer Lumma-Stealer bei. Hierzulande dominiert der Infostealer Formbook die Malware-Landschaft.