Im US-Kartellrechtsprozess gegen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) ist noch in diesem Sommer mit dem Urteil zu rechnen. Das Verfahren ging mit den Plädoyers der Anwälte der neun klagenden US-Bundesstaaten sowie der Vertreter des Softwarekonzerns in die Endrunde. Die neun Staaten werfen Microsoft vor, mit dem Einbau immer neuer Elemente in sein marktbeherrschendes Betriebssystem Windows die Konkurrenz auszubooten.
Der Konzern warnt bei drastischen Sanktionen vor einem Schaden für die Computernutzer. Der Anwalt der Kläger, Steven Kuney, beharrte in seinem Plädoyer auf strikten Auflagen für den Konzern. Dabei gehe es darum, Bedingungen auf dem Softwaremarkt zu schaffen, mit denen der Wettbewerb wieder möglich werde. Die Kläger fordern, dass Microsoft eine abgespeckte Version von Windows herausbringt, in der etwa der Internet-Browser fehlt.
Damit soll es den PC-Herstellern erleichtert werden, Software anderer Firmen in Windows einzubauen. Microsoft soll dazu seinen Partnern auch die nötigen technischen Daten liefern, um den Einbau von Software anderer Firmen zu ermöglichen. Die Kläger lehnen einen Kompromiss als zu weich ab, der im November zwischen dem Justizministerium als oberster Kartellbehörde und neun anderen Bundesstaaten erzielt worden war.
Diese Vereinbarung sieht zwar vor, dass der Konzern den Computerbauern mehr Freiheiten bei der Umgestaltung von Windows einräumt. Microsoft würde damit jedoch nicht gezwungen, Windows-Versionen ohne den Internet-Browser, Media Player und andere Zusatzkomponenten anzubieten.
Der Anwalt von Microsoft, John Warden, bekräftigte in seinem Plädoyer die Position des Konzerns, wonach die Forderungen der Kläger „dauerhaften Schaden für die Verbraucher“ anrichten. Konzern-Mitbegründer Bill Gates hatte während des Verfahrens argumentiert, die geforderte Verschlankung von Windows sei technisch nicht machbar. Windows sei als „einziges, integriertes Produkt“ konzipiert. Das Urteil wird im Laufe des Sommers erwartet. Bundesrichterin Colleen Kollar-Kotelly muss zuvor unter anderem noch Tausende Seiten Akten durchgehen, die von beiden Seiten hinterlegt wurden.
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