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Link auf DeCSS bleibt verboten

Die Hacker-Publikation 2600.org wird keinen Einspruch gegen einen bereits im Novembver vergangenen Jahres erfolgten Richterspruch bezüglich eines Hyperlinks auf die umstrittene DVD-Cracking Software DeCSS einlegen. Bereits im Mai hatte das New Yorker Berufungsgericht 2nd Circuit Court of Appeals einen Einspruch durch 2600 vom Januar dieses Jahres zurückgewiesen. Nun streckte der Electronic Frontier Foundation-Rechtsvertreter Robin Gross endgültig die Waffen: Es wird keine weitere gerichtliche Auseinandersetzung um das Recht auf Hyperlinks zu illegalen Angeboten geben.

Erstmals hatten die Filmstudios in Hollywood 1999 Klage eingereicht. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) übernahm daraufhin die Verteidigung von 2600. Im November 2001 hatte das Gericht der Site 2600.org beziehungsweise ihrem Redakteur Eric Corley verboten, einen Link auf DeCSS zu legen. Damit bestätigte der Richter ein Urteil vom Herbst vergangenen Jahres durch Richter Lewis Kaplan (ZDNet bereichtete laufend).

Das Kopierschutzgesetz Digital Millennium Copyright Act (DMCA) hat sich damit als probate Waffe der Musik- und Filmindustrie gegen die illegale Verbreitung von Medien erwiesen, urteilten Analysten. DeCSS war nach Aussage seines Programmierers als DVD-Softwareplayer für Linux gedacht. Das Problem: Die Software knackt nicht nur die Verschlüsselung der DVDs, sondern ermöglicht auch das Speichern der Inhalte auf der Festplatte.

ZDNet.de Redaktion

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