Der Bundestag hat den Weg für die Einführung von Call-by-Call-Gesprächen im Ortsnetz freigemacht. Die Bundesregierung will mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes Telefonkunden noch in diesem Jahr Gespräche über eine betreiberabhängige Vorwahl ermöglichen und rechnet dadurch mit Preissenkungen für die Verbraucher. Bislang ist die Wahl des Anbieters bei einzelnen Gesprächen nur bei Fern- und Auslandsverbindungen möglich. Mit dem Gesetz muss sich am kommenden Freitag auch der Bundesrat befassen.
Bei Call-by-Call wird eine anbieterabhängige Nummer mit fünf bis sieben Ziffern vor der eigentlichen Telefonnummer gewählt. Anbieter müssen nicht über eigene Leitungen verfügen, sondern können diese von Netzbetreibern wie der Telekom mieten. Die Bundesregierung kommt mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes einer Vorgabe der EU-Kommission nach, bis spätestens Dezember Call-by-Call auch im Ortsnetz zuzulassen.
Die Verbraucher hatten in den vergangenen Jahren stark von Call-by-Call im Fernbereich profitiert. Von Ende 1997 bis Anfang dieses Jahres sanken die Tarife etwa für Ferngespräche in Deutschland an Werktagen je nach Tageszeit um bis zu 90 Prozent; bei Auslandsverbindungen gingen die Preise ebenfalls deutlich zurück. Vergleichbare Preisstürze im Ortsnetz sind aber unwahrscheinlich, denn dort sind die Margen deutlich geringer.
Gegen Call-by-Call im Ortsnetz stemmen sich neben der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE), die in diesem Bereich noch über einen Marktanteil von 97 Prozent verfügt, auch mehrere Regionalanbieter, die bereits eigene Leitungen gelegt haben. Sie fürchten, dass ihre Investitionen durch Dumping-Angebote zunichte gemacht werden. Auch die Dienstleistunggewerkschaft ver.di läuft gegen die Call-by-Call-Pläne Sturm und warnt vor dem Verlust Tausender Arbeitsplätze.
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