Der Patch Q320920, den Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) in der letzten Woche für den Windows Media Player veröffentlicht hat, sorgte für einen Aufschrei in der Nutzergemeinde. Wie berichtet erteilte sich der Konzern in der beigefügten Lizenzbedingung End User Licence Agreement (EULA) offenbar selbst das Recht, den PC des Anwenders mit einer automatischen Kopierschutzsoftware zu versehen. Nun veröffentlichte Microsoft ein Statement dazu. Hier der Wortlaut in Auszügen, ohne Kommentar:
„Der Absatz in der EULA für den Patch Q320920 sowie für die bereits früher veröffentlichten Windows Media Player 7.1 und Windows XP soll die rechtliche Grundlage schaffen, damit die Anbieter und Microsoft umgehend die notwendigen Maßnahmen zur Unterbindung eines eventuellen Datenmissbrauchs einleiten können.
Auf diese Weise ist gewährleistet, dass Benutzer jederzeit und problemlos auf geschützte digitale Inhalte zugreifen können
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