Bewusstes oder unüberlegtes Einverständnis?
Datenschutz- und Sicherheitsexperten sagen, dass Werber und andere Softwareanbieter die Gewohnheit der Menschen ausnutzen, einfach unüberlegt auf die „Einverstanden“-Schaltfläche zu klicken. Sie sind besorgt, dass die Verbraucher mit einem einfachen Mausklick ihre Rechte aufgeben. Ähnlich wie die Spam-Lawine in den 90ern Maßnahmen von Seiten der Gesetzgeber und Regulierungsbehörden erforderte, hat die wachsende Verärgerung über stillschweigend mitgelieferte Software eine Ablehnung ausgelöst, die Grundlage für die Erstellung von Regeln zur Nutzung von Verbrauchercomputern sein könnte.
„Die Frage ist nicht, ob die Leute (Nutzungs- und Dienstleistungsbedingungen) lesen und verstehen – sie tun dies natürlich nicht – sondern ob diese auch durchgesetzt werden können“, sagte Cern Kaner, ein auf Softwarerecht spezialisierter Rechtsanwalt, der am Florida Institute of Technology Informatik lehrt. „Ich denke nicht, dass Unternehmen das Recht haben sollten, Menschen ohne ihr ausdrückliches Einverständnis auszuspionieren. Dennoch glaube ich, dass es schwierig wird … Firmen wegen solcher Praktiken rechtlich zu verfolgen, wenn der Anwender tatsächlich eine Vereinbarung angeklickt hat, in der eine entsprechende Erlaubnis erteilt wird.“
Obwohl die Benutzer solche Vereinbarungen häufig anklicken, scrollen sich doch die wenigsten durch die langen Texte. In einer im letzten Monat von der Unternehmensberatung Privacy Council aus Richardson, Texas, durchgeführten Umfrage unter 155 Erwachsenen, äußerten sich 76 Prozent der Befragten „besorgt“ über die Verletzung ihrer Privatsphäre im Internet. Nur 22 Prozent gaben an, Datenschutzrichtlinien zu lesen. Unter den Befragten im Alter zwischen 18 und 25 Jahren – die Stammkundschaft für File-Sharing-Programme – lesen nur 8 Prozent diese Richtlinien.
„Hier wird gezielt eine sehr verletzliche Bevölkerungsschicht angegriffen – Teenager und andere Leute, die auf kostenlose Software angewiesen sind“, sagte Larry Ponemon, Chief Executive von Privacy Council. „Diese Benutzergruppen lesen die Bestimmungen grundsätzlich nicht. Sie wollen nur sofort ihr Ziel erreichen, ohne auf Zustimmungen und Schutzrichtlinien zu achten.“
Außerdem bedeutet das Durchlesen dieser Richtlinien nicht automatisch, dass diese auch verstanden werden. Wie auch die Lizenzvereinbarungen für Microsoft Word oder Windows sind die meisten Datenschutz- und Nutzungsvereinbarungen für gebündelte Software mit undurchdringlichen Fachausdrücken und Juristensprache gespickt.
Laut Mark Hochhauser, Psychologe und Lesbarkeitsberater aus Golden Valley, Minnesota, spiegelt der Klick auf die „Einverstanden“-Schaltfläche am Ende der Einwilligungsformulare ein weit verbreitetes Vertrauen von Seiten der Verbraucher wider – und nicht unbedingt deren Ignoranz oder Analphabetentum.
„Schwerkranken Patienten kann eine von Rechtsanwälten verfasste, 3.000 Worte umfassende Einverständniserklärung vorgelegt werden, die genauso komplex ist wie diese Datenschutzhinweise“, so Hochhauser. „Diese kranken Menschen unterschreiben solche Erklärungen normalerweise einfach ohne sie zu lesen, weil ihr Arzt sagt, sie sei in Ordnung. Hier ist es genauso: Der Leser denkt: ,Die FTC (US-Handelskommission – Federal Trade Commission) würde diese Firma schließen, wenn sie etwas Illegales tun würde‘. Vielleicht legen die Leute ein grundlegendes Vertrauen in solche Angelegenheiten.“
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