Verbraucher bleiben bei Ortsgesprächen auf feste Verträge mit Telefonanbietern angewiesen: Call-by-Call – wie es bei Ferngesprächen längst möglich ist – soll es im Ortsnetz vorerst nicht geben. Der Bundesrat lehnte am Freitag eine entsprechende Vorlage der Regierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes ab.
Der Bund wollte Telefonkunden noch in diesem Jahr Gespräche über eine betreiberabhängige Vorwahl ermöglichen. Für die Verbraucher wären Telefonate dadurch voraussichtlich günstiger geworden. Einige Bundesländer hatten hingegen argumentiert, durch die geplante Änderung würden lokale Telefon-Netzbetreiber in Ballungsräumen benachteiligt.
Nach der Ablehnung des Bundesrats droht dem Bund nun Streit mit der EU: Diese hatte gefordert, Call-by-Call-Gespräche in Ortsnetzen bis Ende des Jahres zu ermöglichen. Die EU-Kommission droht nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums damit, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Im Fall einer Verurteilung drohe Deutschland eine Strafe in dreistelliger Millionenhöhe, sagte die parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, Margareta Wolf.
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