„Da die meisten Menschen, die zu Hause kabellose Netzwerke nutzen, meist keine Zugangsprotokolle archivieren, reicht ihre Bedrohung über die Haftung für Schäden hinaus, denn sie könnten sogar als der Täter erscheinen“, warnte Pollino.
Als der berüchtigte Melissa-Virus im März 1999 zuschlug, haben Gesetzeshüter dessen Ursprung rasch bis zu einem America Online-Account zurückverfolgt, der gehackt worden war. Die Protokolle von AOL zeigten, dass die Person, die den Virus freigesetzt hatte, sich mit einer Telefonnummer einwählt hatte, die nicht dem Besitzer des Accounts gehörte.
„Nun hat der Account-Besitzer eine gute Geschichte, die er bei einem Bier erzählen kann“, sagte Pollino. „Aber was wäre heute passiert, wenn der Urheber des Virus über ein (kabelloses) privates Netzwerk zu AOL gelangt wäre? Die Spur hätte zum Haus des Opfers geführt, welches wahrscheinlich verhaftet worden wäre.“
Darüber hinaus wären bei durch einen Angriff verursachten großen Schäden die Personen oder Unternehmen, deren Account verwendet wurde, enormen Schadensersatzforderungen ausgesetzt, so Joseph Burton, ein Anwalt von Duane Morris, der sich auf Datensicherheit spezialisiert hat.
Burton zufolge hatten die Unternehmen bislang Bedenken, andere wegen ihrer Sicherheitsprobleme zu verklagen. „Die Unternehmen zögern, solche Fälle vor Gericht zu bringen, denn das wäre, wie im Glashaus mit Steinen zu werfen. Jeder ist diesem Risiko ausgesetzt.“
Doch könnte sich diese Zögerlichkeit allmählich verflüchtigen. Wegen der erhöhten Sicherheitsbedenken seit den Anschlägen vom 11. September werden die Gerichte möglicherweise ein gewisses zumutbares Sicherheitsniveau festsetzen.
„Ein Unternehmen, das wegen der mangelnden Sicherheitsmaßnahmen eines anderen Unternehmens zu Schaden kommt, wird sich sagen: ,Das sind Idioten. Sie hätten es besser machen müssen, und ich habe deswegen 22 Millionen Dollar verloren'“, sagte Burton.
Burton, der die russische Softwarefirma Elcomsoft bei einer Klage wegen Urheberrechtsverletzungen vertritt, glaubt, dass es im nächsten Jahr ein bis zwei Fälle geben wird, in denen höchstwahrscheinlich Versicherungsunternehmen versuchen werden, ihre Verluste wettzumachen.
„Die Jagd ist eröffnet, und jeder jagt jeden,“ sagte er. „Deshalb war man bisher so zurückhaltend.“
Dies ist auch der Grund, warum andere Anwälte glauben, dass so schnell keine derartigen Klagen eingereicht werden. „Ich glaube, im Moment wäre es schwierig zu behaupten, dass gegenüber anderen Benutzern eine Sorgfaltspflicht besteht, aufgrund derer die Netzwerke zu sichern sind“, sagte Jennifer Granick, Clinical Director des Center for Internet and Society an der Universität Stanford.
Während die Frage an Hochschulen und in Unternehmen noch debattiert wird, sind die Kreidemarkierungen auf der Straße eindeutig: hier geht’s ins Netz.
Das KI-Werkzeug "BAIOSPHERE KI-KOMPASS" soll Unternehmen den Einstieg in KI erleichtern.
Das Wachstum konzentriert sich wie im Vorjahr auf das zweite Halbjahr. Google dominiert bei den…
Sie ermöglichen eine Remotecodeausführung. Angreifbar sind Acrobat DC, 2024 und 2020 sowie Reader DC und…
Die öffentlich bekannte und bereits ausgenutzte Schwachstelle erlaubt eine Rechteausweitung. Betroffen sind alle unterstützten Versionen…
Der neue Quantenchip Willow löst eine Herausforderung, an der seit 30 Jahren gearbeitet wird. Google…
Es erstellt kurze Videoclips aus Textaufforderungen. Sora steht ab sofort Abonnenten von ChatGPT Plus und…