1:0 für den deutschen Apothekerverband. Das Sozialgericht in Hannover hat in einem Eilverfahren einer niedersächsischen Betriebskrankenkasse entschieden, dass sie ihren Versicherten die Kosten, die beim Einkauf in einer Internet-Apotheke entstehen, nicht ersetzen darf.
Ursprünglich wollte die Kasse erreichen, dass damit das Verbot der Werbung für Web-Apotheken aufgehoben wird. Doch auch hier entschied die Justiz für die deutschen Apotheker. Grund: In Deutschland sei der Versandhandel mit Medikamenten nach geltendem Recht verboten.
Doch noch sind die Würfel nicht endgültig gefallen. Der Europäische Gerichtshof befasst sich außerdem mit dem Thema. Hier soll entschieden werden, ob ein deutsches Verbot von gewerbsmäßigem Medikamentenhandel per Internet gegen Artikel 28 des EU-Vertrages verstößt.
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