Categories: Unternehmen

Sozialgericht entscheidet gegen Internet-Apotheken

1:0 für den deutschen Apothekerverband. Das Sozialgericht in Hannover hat in einem Eilverfahren einer niedersächsischen Betriebskrankenkasse entschieden, dass sie ihren Versicherten die Kosten, die beim Einkauf in einer Internet-Apotheke entstehen, nicht ersetzen darf.

Ursprünglich wollte die Kasse erreichen, dass damit das Verbot der Werbung für Web-Apotheken aufgehoben wird. Doch auch hier entschied die Justiz für die deutschen Apotheker. Grund: In Deutschland sei der Versandhandel mit Medikamenten nach geltendem Recht verboten.

Doch noch sind die Würfel nicht endgültig gefallen. Der Europäische Gerichtshof befasst sich außerdem mit dem Thema. Hier soll entschieden werden, ob ein deutsches Verbot von gewerbsmäßigem Medikamentenhandel per Internet gegen Artikel 28 des EU-Vertrages verstößt.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

1 Stunde ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

5 Stunden ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

6 Stunden ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

23 Stunden ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

2 Tagen ago

Bedrohungen in Europa: Schwachstellen in der Lieferkette dominieren

Hinter 84 Prozent der Zwischenfälle bei Herstellern stecken Schwachstellen in der Lieferkette. Auf dem Vormarsch…

2 Tagen ago