Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gab am Donnerstag bekannt, dass France Telecom nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) nicht verpflichtet ist, den Aktionären der Mobilcom (Börse Frankfurt: MOB) ein Pflichtangebot zu unterbreiten.
Die Begründung: Die Anteile müssen die im Gesetz genannte Schwelle von 30 Prozent überschreiten. Doch France Telecom hält nur 28,5 Prozent und hat nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht auch nach der Abberufung des Vorstandsvorsitzenden Gerhard Schmid nicht die alleinige Kontrolle über das Unternehmen. Schmid hält gemeinsam mit seiner Ehefrau noch immer 50 Prozent der Anteile.
Mit dieser Entscheidung widerspricht die BAFin der Auffassung von Schmid. Dieser hatte am 12. Juli ein Gutachten vorgelegt, nachdem France Telecom mit seiner Abberufung am 21. Juni faktisch die Macht über Mobilcom übernommen habe. Die Behörde entschied anders: „Die Abberufung von Herrn Schmid als Vorstandsvorsitzender der Mobilcom AG durch die Télécom S.A. führt nicht zu einer anderen Bewertung der derzeitigen Kontrollsituation“, hieß es am Donnerstag in Bonn.
Die Mobilcom-Aktie verlor kurz nach der Bekanntgabe der BAFin-Prüfungsergebnisse rund 20 Prozent an Wert und erholte sich danach wieder: Die Aktie notiert in Frankfurt um 11:30 Uhr mit 11 Prozent im Minus. Viele Aktionäre hatten auf ein lukratives Übernahmeangebot spekuliert.
Kontakt: Mobilcom, Tel.: 04331/6900 (günstigsten Tarif anzeigen)
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