Für jeden seit Juli 2001 verkauften CD-Brenner müssen die Hersteller nun sechs Euro an die Verwertungsgesellschaften zahlen. „Die Abgaben sind kein Freifahrtschein für Musik- und Software-Piraten“, stellt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), klar. Der Pauschalbetrag diene lediglich der Kompensation gesetzlich erlaubter privater Kopien.
Seit Juni 2001 war klar, dass so eine Abgabe über kurz oder lang kommen würde. Das Landgericht Stuttgart hatte im Verfahren über Urheberrechtsabgaben für CD-Brenner in erster Instanz eine Teilentscheidung verkündet (ZDNet berichtete). Hewlett-Packard (Börse Frankfurt: HWP) wurde aufgefordert, über die Zahl der seit dem 1. Februar 1998 verkauften CD-Brenner Auskunft zu erteilen und pro Gerät Abgaben zu bezahlen.
Die Hersteller und Importeure von CD-Brennern sprachen sich schon damals vehement gegen die Abgabe ab, sei sie doch gerade zu eine Aufforderung zum Kopieren von Musik. Doch das Argument überzeugte nicht. Der Bitkom schloss nun im Namen seiner Mitglieder einen Gesamtvertrag mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), Wort und Bild-Kunst ab. „Damit schaffen wir die dringend notwendige Planungssicherheit für die Unternehmen“, sagte Harms.
Dem Abschluss des Vertrags waren langwierige Verhandlungen vorausgegangen. Die Verwertungsgesellschaften hatten rückwirkend für alle seit 1998 verkauften Geräte pauschale Abgaben gefordert. Die ZPÜ hatte 11,75 Euro pro verkauftem CD-Brenner eingeklagt
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