Die Musikindustrie kommt ab morgen sieben Tage lang beim jährlich stattfindenden Popkomm-Festival in Köln zusammen. Dort soll zum Gegenschlag gegen Musiktauschbörsen im Internet angesetzt werden. Denn der Tauschrausch verhagelt zumindest einem Teil der Branche die Bilanzen. Da mit Verboten im weltweiten Datennetz nur wenig auszurichten ist, gehen Musikverleger nun mit der Initiative „How to make Money?“ in die Offensive.
Unter diesem Slogan soll das Internet als Vertriebsweg erschlossen werden. Im Focus der Unterhaltungsbranche steht das neue Breitband-Handynetz UMTS. Das mobile Internet soll sich zum Geldesel für jene Unternehmen entwickeln, die mit Verwertungsrechten Geld machen. Vorerst treiben ein elektronischer Esel und ähnliche Angebote den Rechteverwertern jedoch Sorgenfalten auf die Stirn. Reflexartig greifen sie zum Mitteln des Rechtsweges.
Immer mehr Tauschbörsen geben bei Klagen der Copyright-Inhaber klein bei. Jüngst schloss der Tauschdienst Audiogalaxy sein Internet-Portal für immer. Auch die Betreiber von Kazaa, Grokster und Morpheus stehen vor dem Kadi. Allerdings wird es immer schwerer, dem Tausch Einhalt zu gebieten, denn längst sind die Tauschbörsen nicht mehr zentral auf einem Server organisiert, den man einfach abstellen könnte.
Peer-to-Peer-Tauschbörsen (P2P) arbeiten in dezentralen Netzwerken, also einem lockeren Zusammenschluss privater Rechner, die stets nur temporär miteinander verbunden sind. Sie dienen gleichzeitig als Server und Client, bieten also Dateien zum Upload an und saugen zur gleichen Zeit Dateien von anderen Rechnern im Verbund. Rechtsanwälte als klassische Waffe der Musikindustrie kapitulieren vor den Millionen von Raubkopierern in der ganzen Welt.
Stattdessen schlagen die Rechteinhaber die Schwarzen Schafe mit ihren eigenen Waffen. Gezielt werden Dateien in das Tauschsystem eingeschleust, die Fehler aufweisen. Sollte die Strategie der Musikindustrie aufgehen, dann werden früher oder später immer mehr Tauschbörsianer entnervt aufgeben, da sie zu oft auf zunächst nicht erkennbaren Datenschrott treffen. Freilich: Längst hat die Szene Gegenmittel entwickelt und kann anhand einer Prüfsumme defekte Kopien erkennen.
Zugleich starten die ersten Anbieter mit dem legalen Online-Verkauf von Musikstücken. Allerdings lassen sich die bezahlten Musiktitel oft nur wenige Tage und einzig auf jenem PC nutzen, auf den sie der Nutzer herunter geladen hat. Dennoch will die Unterhaltungsindustrie künftig verstärkt auf die gewachsenen Nutzergewohnheiten eingehen und Musik online und kostenpflichtig anbieten. Für dieses Angebot spricht die technisch mögliche Sicherung einer stets optimalen Qualität der zum Download bereitstehenden, mehr als hunderttausend Musikstücke.
Allerdings fahren Dienste wie E-Music, Pressplay oder Musicnet mit angezogener Handbremse. Alle Download-Files sind durch ein digitales Rechtemanagement (DRM) geschützt und lassen sich nur auf einem einzigen PC und zudem oft nur für eine begrenzte Nutzungszeit abspielen. Das Kopieren, Mailen oder Brennen eines solchen Soundfiles scheitert gänzlich. Rechnet man die Kosten von etwa einem Euro je Titel, die Onlinekosten und die begrenzte Nutzungsmöglichkeit zusammen, ist eine gekaufte CD oft die günstigere Option. Dort ist nicht nur die Musikqualität besser, auch der Kopierschutz stellt kaum noch ein ernsthaftes Handicap dar.
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