Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes in Bremen sollen sich bei der Arbeit Internet-Sites mit Kinderpornografie angeschaut haben. Auch Räume eines Richters wurden untersucht und eine Festplatte mit Daten sichergestellt.
Die Polizei hatte mit richterlichem Beschluss zuvor den Internet-Zugang von verdächtigen Mitarbeitern des Amtes drei Wochen von lang protokolliert. Das verbotene Surfen war bei der jährlichen Sicherheits-Überprüfung der Systeme aufgeflogen. Die Auswertungen sollen in einer Woche vorliegen.
Dem Strafgesetzbuch nach, macht sich jeder User strafbar, der Kinderpornos in seinen Besitz bringt. Wer sich diese Seiten bei der Arbeit anschaue, mache sich zwar nicht strafbar, müsse aber mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, so Bremens Justizstaatsrat Ulrich Mäurer.
„Gegen Kinderpornografie werden wir mit allen Maßnahmen vorgehen – das ist keine Sache, bei der jemand mit Nachsicht rechnen kann“, so Mäurer weiter.
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