Telefonkunden könnten vielleicht doch ab Dezember auch im Ortsnetz mit einer Vorwahl billiger telefonieren können. Denn jetzt will die Bundesregierung, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einschalten, um eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes durchzusetzen. Eine willkommene Anstrengung für die EU-Kommission, die ein Argusauge auf die Öffnung der Ortsnetze in Deutschland hat.
Erst im Juli hatte der Bundesrat die Einführung von Call by Call-Telefonaten im Ortsnetz abgelehnt. Das Gremium begründete ihre Entscheidung damit, dass die Zulassung der Betreiberauswahl durch eine Vorwahlnummer die Anbieter benachteilige, die in den Netzausbau investieren.
Unterdessen erklärte die Bundesregierung jetzt, dass das Telekommunikationsgesetz grundlegend novelliert werden soll. Vorab will die Regierung jedoch Bestimmungen wie die Zulassung der Betreiberauswahl im Ortsnetz ändern, um nicht gegen EU-Recht zu verstoßen.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den beiden Parteien, so wird Wettbewerbs-Kommissar Mario Monti vermutlich den Europäischen Gerichtshof einschalten. Zudem würden Wettbewerber mit Klagen drohen.
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