Ab 2003 wird die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Demnach soll zum 1. Februar 2003 eine entsprechende Regelung des gestern verabschiedeten „Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften“ in Kraft treten.
Ab dann soll es keinen rechtlichen Unterschied mehr ausmachen, ob Bürger Dokumente mit dem Kugelschreiber oder elektronisch am Computer unterzeichnen, teilt das Bundesinnenministerium in einer Nachricht mit.
Das Gesetz ist laut Bundesinnenminister Otto Schily ein wichtiges Element der E-Government-Initiative der Bundesregierung. Im Rahmen der Initiative sollen rund 350 Dienstleistungen von Behörden im Internet bereitgestellt werden.
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