Verbraucher können ab Dezember auf günstigere Telefontarife im Ortsnetz hoffen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigte sich am Dienstagabend auf einen Kompromiss bei der umstrittenen Einführung von Call-by-Call-Gesprächen in den Stadtnetzen.
Bei Call-by-Call wird eine anbieterabhängige Nummer mit fünf bis sieben Ziffern vor der eigentlichen Telefonnummer gewählt. Der Kunde ist dabei nicht gezwungen, die Telefonfirma zu wechseln. Dies war bisher nur bei Fern- und Auslandsgesprächen möglich.
Der Bundesrat hatte die Einführung von Call-by-Call im Ortsnetz am 12. Juli zunächst gestoppt. Neben den unionsregierten Ländern hatte auch das Land Nordrhein-Westfalen gegen die dafür notwendige Novelle des Telekommunikationsgesetzes gestimmt. Die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) und Firmen, die bereits in Leitungen im Ortsnetz investiert haben, fürchten durch Call-by-Call deutliche Umsatzeinbußen, die ihre Investitionen in die teuren Leitungen hinfällig machen könnten.
Der Kompromiss im Vermittlungsausschuss sieht nun vor, dass die Call-by-Call-Anbieter sich an den Investitionen innerhalb der Ortsnetze beteiligen müssen. Die Bundesregierung sieht sich bei der Einführung von Call-by-Call im Ortsnetz massivem Druck aus Brüssel ausgesetzt. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) fürchtet eine Klage der Europäischen Kommission und Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe. Brüssel hat gegen Berlin bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil Deutschland entgegen den EU-Vorgaben nicht schon zum 1. Januar 2000 den Telefonmarkt im Ortsnetz liberalisiert hat.
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