Internet-Nutzer mögen es nicht, wenn ihre elektronischen Briefkästen mit unzähligen Reklame-Mails verstopft werden. Auch der umtriebige Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zeigte sich wenig erfreut über Spam – noch dazu, wenn er politischen Inhalts ist. Gravenreuth verweist dabei auf die herrschende Rechtssprechung: Wenn zum Versender der Werbe-Mail keine (Geschäfts-)Beziehung besteht, sei die Versendung von Werbemails unzulässig. Dies gelte auch für politische Parteien.
Als erstes habe es die E-Cards von Joschka.de getroffen. Gegen die Grüße des grünen Ministers habe das LG München I bereits vor einigen Wochen eine einstweilige Verfügung erlassen (ZDNet berichtete). Die FDP und die PDS hätten in mindesten zwei Fällen „fast freiwillig“ Unterlassungserklärungen abgegeben. Die CSU habe ihre E-Cards ebenfalls eingestellt. Wegen unerwünschter Zusendung eines CSU-Newsletters hatte ein Jurastudent aus Rostock vor dem dortigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt. Auch die Republikaner sollen Ihre E-Cards „aus rechtlichen Gründen“ vom Netz genommen haben. Soeben habe das LG München I gegen die Republikaner eine einstweilige Verfügung erlassen (Az:33 0 17030/02).
Besonders viel Werbe-Mails gebe es aber von der SPD. Nicht nur die Bundespartei, sondern auch viele Ortsvereine würden selbstständige E-Cards oder Newsletter anbieten, so beispielsweise der SPD-Stadtverband Bedburg. Der Anwalt schildert seinen Kampf gegen die aufdringlichen E-Mails:
„Wegen einer Werbe-Mail abgemahnt, lehnte man (der SPD-Stadtverband Bedburg / Anm. d. Red.) jede eigene Verantwortung unter Hinweis auf Paragraf 3 ParteienG ab und schob so die Verantwortung auf den Landesverband NRW. Dieser reagierte auf die Abmahnung überhaupt nicht. Gleichzeitig kamen jedoch weitere Werbe-Mails von der Bundes-SPD. Letztere erklärte auf die Abmahnung hin, dass man einen Filter gesetzt hätte. Anders als der nach der einstweiligen Verfügung von den Grünen gesetzte Filter, war der des „modernen Kanzler“ vollkommen wirkungslos. Tests ergaben, dass allenfalls bei einer Identität zwischen der Absender- und der Empfänger- Mail- Adresse ein Versand nicht möglich war. Wenn man dagegen die Mai von test@gravenreuth.de an gravenreuth@gravenreuth.de adressierte wurde sie problemlos ausgeführt. Es kam sogar noch schlimmer! Die so verwendeten Test-Adressen wurden erkennbar gespeichert, sodass ein weiterer news-letter diesmal adressiert an
„liebe(r) Test“
ging. Auf die Wirkungslosigkeit der Filter hingewiesen, kam nur noch schweigen bei der SPD. Spätestens dies überzeugte das LG Berlin (Az. 15 0 560/02) und erließ eine einstweilige Verfügung gegen die SPD. Wenn wieder eine Werbe-Mail kommt, droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an Herrn Gerhard Schröder.“
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