Der Bundesrat hat sich am Freitag für Nachbesserungen beim Urheberrecht ausgesprochen und damit für Zustimmung im Lager der Plattenindustrie gesorgt. Das Gremium habe „in begrüßenswerter Klarheit die Gefahren des digitalen Klonens geschützter Inhalte angesprochen und gefordert, diese bei der Regelung der Privatkopie zu berücksichtigen“, erklärte der Vorsitzende der Phonoverbände, Gerd Gebhardt.
Zu den vom Berliner Verfassungsorgan angesprochenen rechtlichen Rahmenbedingungen, die Anreize für die Entwicklung von Digital Rights Management-Systemen schaffen, gehöre aber auch, dass solche Systeme nicht wieder ausgehebelt werden, mahnt der Verband. Genau das lasse aber der Regierungsentwurf befürchten: „Die dort vorgesehenen Regelungen zur Einschränkung technischer Schutzmaßnahmen sind unpraktikabel, verursachen Rechtsunsicherheit und behindern die vom Bundesrat geforderte Weiterentwicklung technischer Systeme“, kritisierte Gebhardt.
Der vom Bundesrat geforderte Einstieg in individuelle Vergütungssysteme sei dort, wo er technisch und wirtschaftlich zu realisieren sei, ebenfalls zu begrüßen. Das technisch nicht Schützbare (Radiosendungen, analoge Kopiermöglichkeiten) müsse darüber hinaus auch weiterhin konsequent pauschal vergütet werden. Dieser Aspekt komme in der Bundesratsstellungnahme zu kurz.
„Die Zeit drängt. Wir hoffen, dass nunmehr die parlamentarischen Beratungen über die Urheberrechtsnovelle zügig aufgenommen werden. Mit einer Reihe von noch notwendigen Änderungen kann das neue Urheberrechtsgesetz die derzeit gestörte Funktionsfähigkeit des Musikmarkts wieder herstellen“, erklärte Gerd Gebhardt. Der Entwurf der Bundesregierung zum Urheberrecht steht als 81-seitiges „.pdf“-Dokument zum Download bereit.
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