Für Autofahrer gelten ab Dienstag europaweit schärfere Regeln fürs Telefonieren am Steuer. Ob der mit dem Handy lose verkabelte Knopf im Ohr, die im Zigarettenanzünder steckende oder die fest eingebaute Freisprechanlage – künftig dürfen nur noch Geräte verkauft werden, deren elektromagnetische Verträglichkeit per Prüfsiegel verbürgt ist. Die neue Vorschrift beruht auf einer EU-Richtlinie, durch die das Risiko von Störungen der sensiblen sicherheitsrelevanten Bordcomputer vermindert werden soll.
Wer bereits vor dem 1. Oktober gekaufte Freisprechanlagen ohne „e“-Prüfzeichen besitzt, darf sie weiter benutzen. Beim Einsatz neuer Geräten ohne Prüfsiegel drohen Bußgeld oder gar der komplette Verlust des Versicherungsschutzes. Grundsätzlich müssen Freisprechanlagen fünf Mindestkriterien erfüllen: Sie müssen befestigt und an eine Außenantenne angeschlossen sein, das Autoradio bei Anrufen automatisch stumm schalten, eine Verständigung in normaler Lautstärke ermöglichen – und eben das Prüfzeichen mit dem „e“ tragen.
Das Siegel beweist, dass die Geräte nach umfangreichen Prüfungen in amtlich zugelassenen Labors vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) zugelassen wurden. Unzertifizierte Billigprodukte dürften schlagartig vom Markt verschwinden, da sich das aufwändige und kostenträchtige Zulassungsverfahren für sie kaum lohnt. Ob vor dem Stichtag gekaufte Freisprechanlagen ohne „e“-Prüfzeichen in Autos betrieben werden dürfen, die nach dem Stichtag zugelassen wurden, ist umstritten. Was passiert, wenn das Prüfsiegel fehlt, muss erst die Rechtssprechung erweisen. Noch ungeklärt ist auch, ob im schlimmsten Fall bei Einsatz einer unzertifizierten Freisprecheinrichtung die gesamte Betriebserlaubnis für das Auto erlöschen könnte. Eigentlich gilt die EU-Richtline, deren Schonfrist nun ausgelaufen ist, bereits seit 1996.
Wer zusätzlich zum CE-Siegel eine Kennzeichnung nach dem Muster „e1 – “ gefolgt von einer Ziffer findet, kann sicher sein, das auch sein altes Gerät bislang unbemerkt schon die schärferen Regeln erfüllt. Betroffen sind im übrigen auch alle anderen Geräte, die mit Strom aus der Autobatterie versorgt werden, also auch die Ladegeräte etwa für Handys, Notebooks oder mobile Unterhaltungselektronik. Wer weiterhin mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss dafür 30 Euro berappen, wenn er erwischt wird. Läuft der Motor des Autos, darf das Handy nicht einmal hervorgekramt werden, um eine eintreffende SMS-Nachricht zu lesen. Klar ist die Rechtslage, wenn es mit dem Handy am Ohr zum Unfall kommt:
Wegen grober Fahrlässigkeit wird jede Versicherung eine Zahlung verweigern. Ob das auch gilt, wenn eine nicht „e“-zertifizierte Freisprecheinrichtung einen technischen Defekt beim Auto auslöst, der dann zum Unfall führt, darauf steht die Antwort der Richter noch aus.
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