Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam, aber sie mahlen: Über ein Jahr nach der Zulassung der Klage durch den New Yorker Bezirksrichter Alvin Hellerstein hat auch das Berufungsgericht verschiedenen Privacy-Organisationen Recht gegeben. Diese waren wegen der mittlerweile längst eingestellten „Smartdownload“-Funktion von Netscape vor den Kadi gezogen. Das Tool wurde zum Herunterladen von Dateien aus dem Netz angeboten.
Die Kläger warfen Netscape vor, den File-Transfer zwischen der Site und dem User zu überwachen. Netscape beziehungsweise das Mutterunternehmen AOL (Börse Frankfurt: AOL) argumentierte, dass die Anwender Nutzungsverträge unterzeichnet hätten, in denen das Überwachungs-Feature ausgewiesen wurde.
Sowohl Richter Hellerstein als auch das Berufungsgericht befanden die „Verträge“ aber für nicht gültig und machte damit den Weg für eine endgültige Entscheidung. Den betreffenden Personen wurde während des Downloads lediglich die Aufforderung eingeblendet, die Lizenz zu lesen. Es gab keine Möglichkeit, den Lesevorgang zu bestätigen oder abzulehnen.
Wie von ZDNet erstmals im Sommer 2000 berichtet, hatte die Kanzlei Abbey, Gardy & Squitieri im Namen von Christopher Specht das Bezirksgericht von Süd-New York wegen Verstoß gegen die US-Datenschutzgesetze angerufen. Netscape beziehungsweise AOL wird vorgeworfen, dass sie die Downloads ihrer Kunden mitprotokollieren. Zudem sei es möglich, über einen für jede Version personalisierten Cookie in der Software den User zu identifizieren.
In der Klageschrift wird beschrieben, wie das Smartdownload-Programm heimlich alle Downloads von „.exe“- und „.zip“-Files mitprotokolliert. Specht wirft Netscape weiterhin vor, alle Informationen über die Downloads an den eigenen Server weiterzuleiten. „Netscape benutzt Smartdownload zum schnüffeln“, wurde der Kläger Specht zitiert. „Sie benutzen die Software um an einer Kommunikation teilzuhaben, die sie nichts angeht.“
In den USA liegen Gesetze zum Datenschutz im Internet kaum vor, es müssen entsprechend dem angelsächsischen Rechtssystem immer erst Präzedenzfälle geschaffen werden. Nur so kann festgestellt werden, was erlaubt ist und was nicht.
Kontakt: AOL, Tel.: 040/361590 (günstigsten Tarif anzeigen)
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