Eine klare Unterscheidung von Hard- und Software beim europäischen Patentrecht hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) angemahnt. An eine scharfe Trennung müsse auch die EU-Kommission festhalten, wenn sie zur Patentierbarkeit von sogenannten computerimplementierten Erfindungen Vorschläge erarbeite, so das Gremium.
Sie dürfe nicht sogenannten Softwarepatenten „das für technische Produkte vorbehaltene Patentrecht überstülpen“. Die Kommission versuche, die verschiedenen Schutzrechte zu vermischen. Das Patent sei ein geprüftes Recht und schütze bei technischen Erfindungen gegen Nachahmungen.
Der DIHK fordert „klare Unterscheidungskriterien für die Abgrenzung zwischen Programmen, die aufgrund ihrer technischen Folgen eine technische Weiterentwicklung bewirkten und solchen Computerprogrammen, die allein dem Urheberschutz unterlägen“. Deshalb müsse die Patentierbarkeit im EU-Recht wesentlich konkreter abgefasst werden und auch das Merkmal der Erfindungshöhe viel stärker beachtet werden, als bislang vorgesehen.
Kontakt: DIHK, Tel.: 030/20308-0 (günstigsten Tarif anzeigen)
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