Im Streit um den Versand von Medikamenten über das Internet zeichnet sich offenbar eine Trendwende zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen ab. Angesichts des jüngsten Beschlusses des Sozialgerichts Hamburg könnte das Bundesversicherungsamt (BVA) seine harte Haltung gegen den Versandhandel aufgeben, sagte BVA-Abteilungsleiter Tullio Sartori der „Financial Times Deutschland“.
Das Hamburger Gericht stoppe dem Bericht zufolge die Einstweilige Verfügung des BVA gegen die DAK, und ermöglicht damit zunächst wieder die Erstattung von Medikamenten, die im Internet bestellt wurden. Durch den Handel von Arzneimitteln über das Internet könnten nach Ansicht der Krankenkassen jedes Jahr dreistellige Millionenbeträge eingespart werden. Aus diesem Grund will die Bundesregierung das Verbot des Versandhandels im deutschen Arzneimittelgesetz kippen.
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