Verfassungsklage gegen Hamburger Online-Roulette

Die Opposition im Rathaus von Hamburg will das erste staatlich konzessionierte Online-Roulette in Deutschland stoppen. SPD- und GAL-Fraktion haben eine gemeinsame Verfassungsklage auf den Weg gebracht. Das Landesverfassungsgericht soll klären, ob die Finanzbehörde der Hamburger Spielbank das neue Internet-Glücksspiel auf dem Verordnungsweg genehmigen durfte.

„Dazu hatte der Senat kein Recht“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, Dorothee Freudenberg. Diese Form des Glücksspiels berge wegen des leichten Zugangs über das Internet und mangelnde Kontrolle große Gefahren. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Mathias Petersen, sagte: „Übers Internet kommt das Casino ins Wohnzimmer. Damit gibt es für Spielsüchtige keinen suchtfreien Raum mehr.“

Hamburgs Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) hatte erst am Montag nach monatelanger Testphase den Startschuss für das erste offizielle Webroulette in der Bundesrepublik gegeben. Seither können Hamburger per Mausklick vom PC daheim aus in der Hamburger Spielbank mitzocken. Eine Webcam überträgt live ins Internet, wenn der Croupier dort am Spieltisch die Kugel in den Kessel wirft. Über die Kreditkarte des Spielers werden die Gewinne oder Verluste in realen Euros verbucht. Setzen kann nur, wer 18 Jahre alt ist, sich in Hamburg aufhält und sich mit Personalausweiskopie und Kreditkartenverbindung schriftlich registriert. Ausgeschlossen sind auch Zocker, die schon auf der Schwarzen Liste eines deutschen Casinos stehen.

ZDNet.de Redaktion

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