Der Streit um legale und illegale Kopien von Musik-CDs geht weiter. „Kopiergeschützte CDs sind eindeutig gekennzeichnet und entsprechen damit den berechtigten Interessen der Verbraucher“, hat jetzt der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhardt, erklärt. Ein Anspruch auf eine Kopie bestehe nach deutschem Urheberrechtsgesetz zweifellos nicht, ist sich der Präsident sicher.
Kopiergeschützte CDs seien vom Verbraucher außerdem „längst akzeptiert“, so Gebhardt. Bei einem Gespräch mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Matthias Berninger sei man sich einig gewesen, dass kopiergeschützte CDs von außen als solche erkennbar sein müssten. Dies sei auf Empfehlung der deutschen Phonoverbände „längst gängige Praxis“.
Eine entsprechende gesetzliche Regelung sei daher aus Sicht der Phonoverbände überflüssig, schade aber auch nicht, sofern ihr Umfang für Tonträgerhersteller zumutbar sei. „Hier besteht noch Klärungsbedarf am Regierungsentwurf“, erklärte Gebhardt. Dass kein Anspruch auf die Möglichkeit zum Kopieren einer CD besteht, sei auch von Staatssekretär Berninger „nicht bestritten“ worden.
Phono-Verband-Geschäftsführer Peter Zombik hatte vor wenigen Monaten zu den Kommentaren der ZDNet-Leser zum Thema Kopierschutz ausführlich Stellung bezogen.
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