Mit SIM-Lock versehene Handys können nur im Mobilfunknetz eines bestimmten Providers telefonieren. Die Sperre ohne Genehmigung vom Handy zu entfernen, ist vertragswidrig und verletzt die Rechte des Markeninhabers, entschied das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) (Az.: 6 U 68/01).
Damit gaben die Richter der grundlegenden der Unterlassungsklage des Handy-Herstellers „S“, wobei die Ziffer vermutlich für Siemens (Börse Frankfurt: SIE) steht, statt. Der Hersteller hatte gegen einen Händler geklagt, der die SIM-Lock Sperre entfernt und die Geräte anschließend weiterverkauft hatte. Das Unternehmen sah in der Vorgenehsweise eine Verletzung seiner Markenrechte und beziffert den Schaden auf 150.000 Euro. Das OLG gab dem Kläger Recht.
Das Finanzgericht hat das Urteil als 22 KByte großes „.pdf“-Dokument zum Download bereitgestellt.
So habe der Hersteller ein Recht darauf, dass an seinen Geräten keine Manipulationen vorgenommen werde. Unerheblich sei, dass das Gerät äußerlich unverändert bleibe. Auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich dem Thema wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung angenommen.
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…
Hinter 84 Prozent der Zwischenfälle bei Herstellern stecken Schwachstellen in der Lieferkette. Auf dem Vormarsch…
Es kommt angeblich 2028 auf den Markt. Das aufgeklappte Gerät soll die Displayfläche von zwei…
Das System basiert auf Hardware von HPE-Cray und Nvidia. Die Inbetriebnahme erfolgt 2027.
Die Bundesnetzagentur hat ihr Gigabit-Grundbuch aktualisiert. Drei von vier Haushalten sollen jetzt Zugang zu Breitbandanschlüssen…