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Sony gewährt rückwirkend zwei Jahre Garantie auf Unterhaltungselektronik

Sony Deutschland (Börse Frankfurt: SON1) gewährt ab sofort 24 Monate Garantie auf alle Unterhaltungselektronik-Geräte. Diese Regelung gelte zudem rückwirkend.

Als Grund für die Aktion gibt der Elektronikriese eine allgemeine Begriffsverwirrung an: Das Inkrafttreten des neuen Gewährleistungsrechts zu Beginn des Jahres habe auf Seiten der Verbraucher aber auch des Handels und der Hersteller für eine gehörige Portion Verunsicherung gesorgt. Knackpunkt sei der gesetzliche Unterschied zwischen „Garantie“ und „Gewährleistung“ gewesen. Auch Begriffe wie „Anfänglichkeit des Mangels“ und „Umkehr der Beweislast“ würden nicht zur besseren Verständlichkeit des Gesetzestextes beitragen.

Am 1. Januar 2002 war das neue Gewährleistungsrecht in Kraft getreten, mit dem die europäische Richtlinie zum Kauf von Verbrauchsgütern umgesetzt wurde. Damit verlängerte sich die bisherige Gewährleistung von sechs Monaten auf 24 Monate ab Übergabe der Ware. Tatsächlich ist der Gesetzestext aber etwas verwirrend: So muss bei der Gewährleistung die Ware zum Zeitpunkt der Geräteübergabe mängelfrei sein. Ist sie das nicht, hat der Käufer zwei Jahre Zeit, die beim Kauf vorhandenen Mängel zu reklamieren.

Der Handel haftet laut Gesetz nur für Fehler, die bereits bei Lieferung vorlagen. Während der ersten sechs Monate sind Handel und Industrie beweispflichtig, wenn sie vom Gegenteil überzeugt sind. In den verbleibenden 18 Monaten muss dagegen der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.

Kontakt: Sony, Tel.: 01805/252586 (günstigsten Tarif anzeigen)

ZDNet.de Redaktion

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