Die Zukunft der Peer to Peer-Netzwerke lag gestern Abend zusammen mit dem Urheberrecht auf der Waagschale von Justizia. Nach der Anhörung im Copyright-Prozess zwischen Musikbranche den Musiktauschdiensten Morpheus and Grokster warten jetzt beide Parteien auf den Richterspruch.
Die Entscheidung des Bundesrichters Stephen Wilson könnte sowohl für die Musiktauschbörsen Morpheus und Grokster als auch die Filmstudios und Tonträgerindustrie wegweisend sein. Spricht sich Wilson zugunsten der Musikunternehmen aus, könnte es der Muttergesellschaft von Morpheus und Grokster, Stream Cast Networks, bald verboten sein, seine Client-Software zu verbreiten. Auch Sharman Networks hätte sich mit dem Programm Kazaa dem Urteil zu beugen. Einschätzungen zufolge könnten die Dienste dann auch dazu gezwungen werden, die Weitergabe von urheberrechtlich geschütztem Material über ihren Service zu verhindern.
Spricht sich Wilson jedoch für die Musiktauschbörsen aus, könnte das den Tauschbörsen einen gemeinsamen Gang vor den Kadi ersparen und sie vor zwei bis dreistelligen Millionen Dollar Schadensersatzklagen bewahren. Beide Seiten hoffen in dem Verfahren auf eine schnelle Regelung. Ziel sei eigentlich eine außergerichtliche Regelung.
Die Film- und Musikbranche versucht dem Richter zu beweisen, dass es sich bei den Diensten um nichts anderes handelt, als die Nachfahren des unter Klagen zusammengebrochenen Dienstes Napster. Die neuen Tauschbörsen wüssten sehr wohl, dass illegal urheberrechtlich geschützte Musik und Filme über ihre Netzwerke gehandelt würden.
„Das ist Napster“, sagte Russell Frackman, Anwaltsanführer der Plattenlabel-Industrie. „Was diese Dienste anbieten, ist genau das, was der Circuit Court im Napster-Prozess beschrieben hat.“
Die Anwälte der Gegenseite distanzieren sich unterdessen klar von einem Vergleich mit dem früheren Tauschdienst Napster. So habe man kaum Kontrolle darüber, was über die Netze getauscht werde.
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