Beleidigung per Web kann auch im Ausland geahndet werden

Wer beleidigende Äußerungen im Internet veröffentlicht, muss nach einer australischen Gerichtsentscheidung damit rechnen, dafür auch im Ausland vor Gericht gestellt zu werden. In einem bislang beispiellosen Urteil lehnte das Oberste australische Gericht am Dienstag den Einspruch der US-Nachrichtenagentur Dow Jones ab, die eine Klage des australischen Millionärs Joseph Gutnick in den USA und nicht in Australien verhandelt sehen wollte.

Der Entscheidung zufolge können Online-Herausgeber überall dort für Diffamierungen belangt werden, wo die Veröffentlichung gelesen werden kann. Gutnick hatte gegen die Berichterstattung über seine mutmaßliche Steueraffäre geklagt, die im Oktober 2000 auf einer zu Dow Jones gehörigen Webseite erschienen war. Der Millionär zeigte sich über das Urteil erfreut: Das Internet werde offenbar genauso behandelt „wie eine normale Zeitung“, sagte er im australischen Fernsehsender Channel Nine.

Nach der Gerichtsentscheidung kann Gutnick den Fall nun in seinem australischen Heimatstaat Victoria verhandeln lassen. Kritiker befürchteten dagegen, dass der Urteilsspruch zu zahllosen Rechtsstreitigkeiten führen könne, bei denen sich ein einzelner Herausgeber möglicherweise vor verschiedenen Rechtssystemen „mit unterschiedlichen Beweisführungen und unterschiedlicher Verteidigung“ verantworten müsse.

Das Urteil rufe bei ihm eine Gänsehaut hervor, sagte der australische Rechtsexperte Damian Sturzaker. Herausgeber könnten dem Urteil zufolge überall dort haftbar gemacht werden, „wo das Internet hinreicht“. Davon seien nicht nur die Medien, sondern auch Universitäten und Unternehmen betroffen, die Informationen über das Internet verbreiten, warnte der Experte.

ZDNet.de Redaktion

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