Über den Streit um den Versandhandel mit Medikamenten hat am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt. Hintergrund ist eine Klage des Deutschen Apothekerverbandesgegen die niederländische Internet-Apotheke DocMorris. Der Verband ist der Ansicht, der Versandhandel verstoße gegen das deutsche Arzneimittelrecht; dagegen beruft sich DocMorris auf die europäische Handelsfreiheit.
Die deutschen Krankenkassen hoffen auf ein Sparpotenzial in Milliardenhöhe und haben sich deshalb für den Internet-Handel ausgesprochen. Das Urteil wird für den kommenden Sommer erwartet. (Az: C-491/01) DocMorris bietet – auch in deutscher Sprache – seit Juni 2000 Medikamente im Internet zu europaweit einheitlichen Preisen an.
Wenn die Arzneimittel in den Niederlanden oder im Staat des Bestellers rezeptpflichtig sind, werden sie nur gegen Vorlage des Originalrezepts ausgeliefert. Mit einer Klage vor dem Landgericht in Frankfurt am Main machte der DAV geltend, dies verstoße gegen deutsche Gesetze.
So dürften nach dem Arzneimittelgesetz Medikamente nur in Apotheken an den Endverbraucher abgegeben werden. Zudem enthielten die DocMorris-Internet-Seiten eine verbotene Werbung für nicht zugelassene und verschreibungspflichtige Medikamente. Das EuGH soll nun entscheiden, ob die deutschen Regelungen mit dem freien Warenverkehr vereinbar sind, und ob Angaben über Produktnamen, Packungsgrößen und Preise überhaupt als Werbung anzusehen sind.
In der Verhandlung vertraten Deutschland und auch die EU-Kommission die Ansicht, mit dem Versandhandel würden die nationalen Zulassungsbeschränkungen umgangen. In voraussichtlich drei Monaten wird nun zunächst ein so genannter Generalanwalt ein Rechtsgutachten zu diesen Fragen vorlegen.
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