Vier von fünf Internet-Shops führender Unternehmen verstoßen nach Angaben von Verbraucherschützern gegen gesetzliche Bestimmungen. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin mitteilte, werden Besucher von Internet-Einkaufsportalen meist nur unzureichend über ihre Rechte als Käufer informiert. Gegen mindestens sieben Unternehmen will der vzbv nun klagen, darunter auch Branchenriesen wie amazon.de und Fleurop. Zuvor hatten die Verbraucherschützer bereits 140 Unternehmen abgemahnt.
Eine Untersuchung der Verbraucherschützer ergab, dass lediglich 38 von 211 Anbietern die gesetzlichen Mindestanforderungen für den Einkauf im Netz einhalten. Den Verbraucherschützern zufolge fehlten in einigen Fällen Preise oder Informationen über Liefer- und Versandkosten. Außerdem wurden die Verbraucher auf den Internet-Seiten nicht über ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht informiert; in anderen Fällen fehlten die genaue Anschrift und Identität des Unternehmens oder Informationen darüber, ob die Bestellung nach dem Vertragsabschluss von dem Unternehmen gespeichert wird und ob die Daten dem Kunden zugänglich sind.
Nach dem Teledienstgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Betreiber von Internet-Shops laut vzbv dazu verpflichtet, potenzielle Käufer über den Endpreis der angebotenen Produkte einschließlich aller Steuern zu informieren. Dasselbe gelte beispielsweise für zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Sonderangebote.
Die meisten Verstöße wurden laut vzbv-Vorstand Edda Müller bei den Anbietern von Büchern, CDs, Kaffe, Tee und Flugtickets registriert. Zu den abgemahnten Firmen zählten demnach auch die Fluggesellschaften Germanwings, Air Berlin, Condor, Aero Lloyd und Germania. „Das ist ein katastrophales Zeugnis für den Handel“, betonte Müller. „Wer noch nicht einmal das kleine Einmaleins des Internet beherrscht, darf sich nicht wundern, wenn die Verbraucher bei Online-Bestellungen vorsichtig sind.“
Nach Angaben der Verbraucherschützer reagierten die meisten Firmen auf die Abmahnungen und änderten ihr Internet-Angebot. In 70 Fällen wurden demnach Unterlassungserklärungen abgegeben, so beispielsweise gegen Ikea, Zweitausendeins, Blume2000, Germanwings und Air Berlin.
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