Nachdem es von Seiten der CDU heftige Kritik am angeblich zu laschen Vorgehen der Bundesregierung gegen kriminelle Dialer gehagelt hatte, kommt nun der Konter: Man erarbeite derzeit ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdienstrufnummern, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Barthel. Dieses soll weiter gehen als bisher bekannt.
So sei der Aufbau einer Anbieter-Datenbank geplant, die mit einer strafbewehrten Meldepflicht aufgepeppt werden soll. Außerdem soll es eine Haftung der erfassten Inhaber von Nummern für alle Folgen des Missbrauchs geben – eventuell sogar ohne die Möglichkeit, vertraglich diese Haftung weiterzugeben.
Eingeführt werden soll außerdem ein Auskunftsrecht aller Nutzer dieser Mehrwertdienste über den Inhaber der Nummer und seine ladungsfähige Anschrift. Im Klartext: Wer einen Dialer nutzt, muss Betreiber und dessen Anschrift leicht in Erfahrung bringen können.
Im Telefonbereich soll es eine zwingende Sprachauskunft über den Preis mit einer Bestätigung vor Beginn der Taktung geben, bei Faxabruf soll die Angabe des Gesamtpreises erfolgen. Der Griff zum Telefon oder das Nutzen des Internet dürfe nicht zum finanziellen Risiko werden.
Der Dialer-Missbrauch sei auch jetzt schon durch den erfüllten Straftatbestand des Betruges für den Nutzer ohne Kosten, da es am Zustandekommen eines Vertrages fehle, so der Politiker. Hier müsse auch durch mehr Aufklärung dafür Sorge getragen werden, dass jeder sein Recht kennt, solche Rechnungen nicht bezahlen zu müssen. Auch in diesem Bereich soll dann die Beweislastumkehr gelten.
Wer sich im Web vor teuren Rufnummern schützen will, findet im Downloadcenter von ZDNet ein Spezial zum Thema Dialer. Darüber hinaus warnt ZDNet vor den jeweils neusten Maschen der Anbieter und hat die wichtigsten Nachrichten zu dem Thema in einem News-Report gesammelt.
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