Der frühere Mobilcom-Chef Mobilcom (Börse Frankfurt: MOB) und Gründer des Unternehmens Gerhard Schmid wollte laut Medienberichten seinen Einfluss im Aufsichtsrat geltend machen, um den derzeitigen Unternehmenschef Thorsten Grenz zu stürzen. Doch ohne Erfolg.
So bleibt beim finanziell angeschlagenen Mobilfunk-Anbieter Mobilcom personell vorerst alles beim Alten: Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrates, Klaus Ripken, bleibt ebenso im Amt wie Vorstandschef Thorsten Grenz, hieß es in einer Stellungnahme von Mobilcom nach einer Aufsichtsratssitzung mit. Den Angaben des „Handelsblatts“ nach, gibt es im Aufsichtsratsvorsitz des Unternehmens bis zur Hauptversammlung keine Veränderungen und die findet am 27. Januar statt.
Berichte zu überhöhten Honorar-Forderungen des früheren Thyssen-Chef für die Vermittlung zwischen Mobilcom und France Télécom ließ Aufsichtsratschef Ripken lediglich wissen, dass die Vergütung von dem Düsseldorfer Manager Dieter Vogel für seine erfolgreiche Verhandlungstätigkeit im Rahmen des einstimmigen Aufsichtsratsbeschlusses vom 17.09.2002 liege. Entsprechend sei die Abrechnung erfolgt.
Mobilcom konnte schließlich knapp vor der Pleite gerettet werden, schrieb aber seine Mobilfunklizenz der neuen UMTS-Generation ab. ZDNet liefert in einem Spezial Aktuelles und Hintergründe zur Mobilcom-Krise.
Kontakt: Mobilcom, Tel.: 04331/6900 (günstigsten Tarif anzeigen)
Der Sicherheitscheck entzieht unsicheren Websites automatisch alle Berechtigungen. Zudem können Nutzer in Chrome künftig Websites…
Ontinue registriert einen Anstieg beim Anteil am Gesamtangriffsvolumen um 105 Prozent. Das Angriffsvolumen auf den…
Das o1 genannte Modell liegt als Preview vor. Bei einer Mathematikprüfung beantwortet es 83 Prozent…
Das Kennzeichen erhalten Zoom Workplace Pro und Zoom Workplace Basic. Es bescheinigt unter anderem aktuelle…
iOS und iPadOS erhalten Tab-Gruppen. Zudem unterstützt Chrome nun die Synchronisierung von Tab-Gruppen.
Sie befürchten einen Missbrauch der Identitäten von Verstorbenen. 60 Prozent befürworten deswegen eine Klärung des…