Der Internet-Medikamentenversender Doc Morris ist den deutschen Apotheken schon lange ein Dorn im Auge. Nun behauptet die Apothekenkammer Nordrhein, dass der Online-Shop den Krankenkassen teurer zu stehen komme als die öffentlichen Apotheken.
So zahlten die gesetzlichen Krankenkassen für das Bluthochdruck-Medikament „Delix protect 10mg Tabl. 100 Stück, N3“ genau 18,44 Euro mehr an Doc Morris als sie an eine deutsche Apotheke überweisen müssten. Die Rechnung im Detail: Den deutschen Apotheken wird pro N3-Packung von der GKV 77,39 Euro erstattet. Abgezogen sind hierbei die Abschläge der Apotheken auf den Verkaufspreis (zehn Prozent), vom Großhandel (drei Prozent) und vom Hersteller (sechs Prozent) sowie die Patientenzuzahlung von fünf Euro. Doc Morris erhalte hingegen 95,83 Euro vergütet. Genauso sei es bei dem Psychopharmakon-Präparat „Risperdal 0,5 mg, N1“. Die Apotheken erhielten 19,35 Euro, Doc Morris hingegen 26,05 Euro erstattet.
„Durch das Beitragssicherungsgesetz sind deutsche Apotheken preiswerter für die Krankenkassen als ausländische Internet-Anbieter. Trotzdem fördern und fordern die Krankenkassen den umstrittenen und zurzeit gesetzeswidrigen Versandhandel“, kommentiert der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, Karl-Rudolf Mattenklotz, die eigenen Zahlen. Das Motiv sei eindeutig: Die Krankenkassen hätten sich zum Ziel gesetzt, das bewährte deutsche Apothekensystem mutwillig zu zerstören.
Indes sei bekannt geworden, dass Doc Morris den Krankenkassen seit dem 1. Januar 2003 die normalen Apotheken-Preise berechnet. Eine Rückvergütung am Jahresende gestaffelt nach Umsätzen werde zwar angekündigt. Damit werde aber das unternehmerische Risiko des Internet-Anbieters praktisch auf die Krankenkassen abgewälzt.
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