Eine Registrierungspflicht für Dialer-Software soll schon bald eingeführt werden. Das Wirtschaftsministerium hat jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern vorgelegt. Verstöße gegen die Registrierungspflicht sollen mit einer Abschaltung der 0190/0900-Nummer und mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Über einen besonders spektakulären Fall hatte am vergangenen Mittwoch das Berliner Kammergericht zu entscheiden: Laut der Rechtsanwaltskanzlei Härting hat die Telekom-Konkurrentin Berlikomm einer Kundin mehr als 8000 Euro für 0190er-Nummern berechnet. Diese waren angefallen, weil ihr Sohn – angeblich unbemerkt – Dialer-Software heruntergeladen hatte. Das Kammergericht habe die Berlikomm-Klage wegen der erstaunlichen Höhe der Gebühren abgewiesen.
„Die Rechtsprechung ist höchst uneinheitlich; verbraucher- und anbieterfreundliche Urteile halten sich etwa die Waage“, so die Kanzlei. Ob die Registrierungspflicht ein wirksames Mittel gegen den Missbrauch von Dialer-Software sei, bleibe abzuwarten.
Unseriöse Anbieter, die typischerweise auf Mallorca oder den Bahamas unter einer Postfachadresse ansässig seien, werde man mit Bußgelddrohungen kaum beeindrucken können. Findige Betrüger würden zudem schnell auf die Idee kommen, die 0190/0900-Nummern durch ausländische Nummern zu ersetzen, um sich auf diese Weise der Registrierungspflicht zu entziehen.
ZDNet bietet in einem Download-Special zum Thema Dialer die wichtigsten Tools an. Darüber hinaus warnt ZDNet vor den jeweils neusten Maschen der Anbieter und hat die wichtigsten Nachrichten zu dem Thema in einem News-Report gesammelt.
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