Ein Ordungsgeld von 50.000 Euro muss die Firma Voicekommunication zahlen, nachdem sie trotz einer einstweiligen Verfügung weiter unerwünschte Werbefaxe versendet hat. Das hat das Landgericht Hamburg jetzt entschieden.
Bereits im Juni letzten Jahres sei dem Geschäftsführer Peter Domjahn die Verfügung zugestellt worden – trotzdem gingen immer wieder Werbefaxe ohne Absenderkennung ein, die nur durch Anruf einer gebührenpflichtigen Hotline abbestellbar waren. Das verurteilte Unternehmen hat vor Gericht behauptet, keine Faxe versendet zu haben.
Erstritten hat das Urteil der Hamburger Anwalt Nikolaus Steinhöfel, der unter anderem in der Vergangenheit durch seine Werbung für den Media-Markt und im Meta-Tag-Streit vor zwei Jahren auf sich aufmerksam machte. Der Anwalt hat das Urteil auf seiner Site zum Download bereit gestellt.
Voicekommunikation versuchte sich mit dem Hinweis zu verteidigen, dass die entsprechenden Nummern nur weitervermietet worden seien. In der Tat lag laut dem Gericht ein Mietvertrag mit dem Naumburger Maik Belitz vor, der wie Domjahn schon in der Vergangenheit negativ durch unangefordert zugeschickte Faxwerbung aufgefallen war. Belitz wiederum behauptet, nur Faxe an Geschäftskunden zu versenden.
Der zentrale Vorwurf der Richter: Voicekommunication habe nicht alles in seiner Macht stehende getan, um der einstweiligen Verfügung Folge zu leisten. Im Urteil heißt es weiter: „Angesichts der gravierenden Belästigungen, die durch derartige Telefaxe entstehen, ist ein erhebliches Ordnungsgeld gegen die Beklagte zu verhängen.“ Falls die Firma weiter gegen die Bestimmungen verstoße, fielen weitere und höhere Ordnungsgelder an.
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