Wie heute bereits berichtet, droht den PC-Besitzern in Deutschland eine urheberrechtliche Abgabe von rund 14 Euro. Nach einem Vorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts soll jeder in Deutschland verkaufte PC mit einer Abgabe von 12 Euro belegt werden. Einschließlich Mehrwertsteuer würde dies Mehrkosten von 13,92 Euro bedeuten, die die Hersteller wegen der geringen Margen bei PCs „komplett an den Verbraucher weitergeben“ müssten, erklärte Bitkom-Chef Bernhard Rohleder. Insgesamt würde die geplante Abgabe die PC-Hersteller mit rund 70 Milliarden Euro belasten.
Vorschlag der Schiedsstelle war ein monatelanger Streit zwischen den Verwertungsgesellschaften und den im BITKOM organisierten PC-Herstellern vorausgegangen. Nach Ansicht von Bitkom besteht für eine Urheber-Abgabe auf Personalcomputer keine rechtliche Grundlage. Ein PC sei kein Kopiergerät und falle deshalb nicht unter die Vergütungspflicht für Kopien im Sinne des Urheberrechts, betonte Rohleder. Illegale Raubkopien würden demgegenüber bereits durch das Strafrecht erfasst. In einem Urteil zu Urheberrechtsfragen bei Scannern habe der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass in einer Vervielfältigungs-Kette nicht alle Geräte mit einer Abgabe belegt werden dürften.
ZDNet hat einen News Report mit dem Titel „Der Kampf um die Abgabe auf Drucker“ zusammengestellt, in dem der Streit um die Abgabe bis zum März 2001 zurückverfolgt werden kann.
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