„Es besteht gegenwärtig keine Notwendigkeit, Online-Tarife zu regulieren. Die erhobenen Vorwürfe eines Preisdumpings durch T-Online konnten nicht erhärtet werden“, erklärte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Matthias Kurth, heute in Bonn. „Dieses Ergebnis konnte auch durch einen aktuellen internationalen Tarifvergleich der englischen Regulierungsbehörde Oftel vom Dezember 2002 untermauert werden. Dieser Vergleich zeigt, dass die in Rede stehenden Tarife sich im Rahmen des Marktüblichen bewegen.“
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Regtp) hat ihre umfangreichen Ermittlungen zu den Surftime-Produkten von T-Online (Börse Frankfurt: TOI) mit dieser Entscheidung jetzt abgeschlossen. Die Behörde untersuchte diesen Bereich, weil der Verdacht geäußert wurde, die T-Online-Tarife würden durch Preisdumping den Wettbewerb behindern. Bei den reklamierten Produkten kann der Verbraucher für eine monatliche Einmalzahlung ein bestimmtes Minutenkontingent beziehen, wobei jede über das Kontingent hinausgehende Minute zusätzlich zu einem höheren Tarif hinzugekauft werden muss.
Im Rahmen eines Vorverfahrens zur nachträglichen Entgeltkontrolle durch die Regtp habe sich der Dumpingverdacht nicht bestätigt. Zwar zähle T-Online mit seinen Surftime-Produkten bei einer minutengenauen Einhaltung der Zeitbudgets national zu den drei günstigsten Anbietern, dieses Ergebnis werde jedoch in zweierlei Hinsicht relativiert: Zum einen könne T-Online mit seinen Surftime-Produkten in den wahrscheinlichen Fällen, dass die durchschnittliche monatliche Nutzungszeit ober- oder unterhalb des bezahlten Zeitbudgets liegt, nicht mehr zu den drei günstigsten Anbietern gezählt werden. Zum anderen zeige auch der von der englischen Regulierungsbehörde Oftel herausgegebene internationale Tarifvergleich, dass T-Online im Feld der von Oftel verglichenen Anbieter im mittleren Preissegment liegt.
Andere Produkte von T-Online zählen bei keiner der im Rahmen des Tarifvergleichs angenommenen durchschnittlichen Nutzungsdauern zu den günstigsten Alternativen, so die Regtp. Auch aus diesen Gründen habe man von der Einleitung eines förmlichen Verfahrens der nachträglichen Entgeltregulierung gegen die T-Online International AG abgesehen.
Kontakt: Regtp, Tel.: 0228/149921 (günstigsten Tarif anzeigen)
Ausgeklügelte Phishing-Kampagne verwendet eine weiterentwickelte Version der Rhadamanthys-Stealer-Malware.
Die EU-Kommission kritisiert die Verknüpfung von Facebook und dem hauseigenen Online-Kleinanzeigendienst. Sie sieht darin einen…
Fast zwei Drittel halten jedoch eine Umsetzung aller Vorgaben von NIS 2 bis Jahresende für…
Mit dem Dekryptor von Bitdefender können Opfer von Attacken mit der Shrinklocker-Ransomware Dateien wiederherstellen.
In der Vorweihnachtszeit ist vor allem Malvertising auf dem Vormarsch. Cyberkriminelle locken Nutzer über schädliche…
Dazu trägt unter der Infostealer Lumma-Stealer bei. Hierzulande dominiert der Infostealer Formbook die Malware-Landschaft.