Mit scharfe Kritik reagierte Hewlett-Packard (HP; Börse Frankfurt: HWP) auf den gestrigen Schiedsspruch des Deutschen Patent- und Markenamtes zu Urheberrechtsabgaben auf PCs in Höhe von 12 Euro je verkauftem Gerät. Laut HP geht die Gebühr auf eine Forderung der VG Wort zurück, die ursprünglich sogar 30 Euro verlangt habe.
„Es ist unerträglich, dass in diesem Land eine ganze Branche mit Sondergerätesteuern belegt werden soll, um damit die willkürlichen Forderungen der Verwertungsgesellschaften abzudecken“, wetterte Jörg Menno Harms, Chef von HP in Deutschland und Vizepräsident des Branchenverbandes Bitkom. „Laut Berechnungen des Bitkom würde die aktuelle Forderung auf PCs eine Zusatzbelastung der PC-Hersteller und -Händler von rund 70 Millionen Euro jährlich bedeuten.“
Nach der bisher praktizierten „Salamitaktik“ sei noch mit weiteren Forderungen der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zu rechnen: „Insgesamt ergeben die Forderungen auf PC, DVD-Brenner und Drucker und die Zahlungen auf Scanner und CD-Brenner eine jährliche Mehrbelastung von über 300 Millionen Euro, Fax- und Multifunktionsgeräte gar nicht eingerechnet. Weitere Abgabenforderungen, z.B. auf Handys werden erwartet. Weil in den benachbarten Ländern entweder gar keine oder nur geringfügige Abgaben erhoben werden, entstehen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen für die deutsche Wirtschaft. Die Verbraucher werden verstärkt völlig abgabefrei jenseits der Grenze oder über Internet einkaufen“, so Harms.
Dabei habe der Bundesgerichtshof hat im so genannten Scanner-Urteil vom 5. Juli 2001 festgestellt, dass bei einem Kopiervorgang, an dem technisch bedingt mehrere Geräte beteiligt sind, nur jeweils eines der Geräte mit der Urheberrechtsabgabe belastet werden darf. „Wir zahlen pauschale Abgaben auf Geräte wie CD-Brenner, Scanner oder auch CD-Rohlinge, da diese überwiegend zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material genutzt werden können“, so Harms. „Die Abgabenforderung auf PC oder Drucker ist ungerechtfertigt, da sie keine Vervielfältigungsgeräte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind.“
Wie gestern berichtet, droht den PC-Besitzern in Deutschland eine urheberrechtliche Abgabe von rund 14 Euro. Nach einem Vorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts soll jeder in Deutschland verkaufte PC mit einer Abgabe von 12 Euro belegt werden. Einschließlich Mehrwertsteuer würde dies Mehrkosten von 13,92 Euro bedeuten, die die Hersteller wegen der geringen Margen bei PCs „komplett an den Verbraucher weitergeben“ müssten, erklärte Bitkom-Chef Bernhard Rohleder.
ZDNet hat einen News Report mit dem Titel „Der Kampf um die Abgabe auf Drucker“ zusammengestellt, in dem der Streit um die Abgabe auf Kopiergeräte bis zum März 2001 zurückverfolgt werden kann.
KI-Funktionen beschleunigen die Erholung des PC-Markts. Der Nettogewinn legt um 44 Prozent zu, der Umsatz…
Googles App-Entwickler-Kit dient der Tarnung des schädlichen Codes. Der Sicherheitsanbieter Jamf hält die Schadsoftware für…
Ausgeklügelte Phishing-Kampagne verwendet eine weiterentwickelte Version der Rhadamanthys-Stealer-Malware.
Die EU-Kommission kritisiert die Verknüpfung von Facebook und dem hauseigenen Online-Kleinanzeigendienst. Sie sieht darin einen…
Fast zwei Drittel halten jedoch eine Umsetzung aller Vorgaben von NIS 2 bis Jahresende für…
Mit dem Dekryptor von Bitdefender können Opfer von Attacken mit der Shrinklocker-Ransomware Dateien wiederherstellen.