O2 Germany wehrt sich weiter gegen Service-Provider: Das Unternehmen will gegen das Urteil des Landgerichts München vom 23. Januar 2003 im Rechtsstreit gegen Debitel in Berufung gehen. Einen entsprechenden Antrag will die Firma fristgerecht beim Oberlandesgericht München einreichen.
Die Berufung richtet sich gegen einen Hilfsantrag von Debitel – die Hauptanträge seien vom Gericht bereits abgewiesen worden. „Die Erfolgsaussichten sind durch verfassungsrechtliche Gutachten und die Vorgabe an den deutschen Gesetzgeber zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie noch weiter gestiegen“, gibt sich O2 zuversichtlich.
Eine lizenzrechtliche Verpflichtung von O2 zur Zusammenarbeit mit Service Providern bestehe nicht, so das Unternehmen. Auch für den Verbraucher wäre die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Service Providern nachteilig, da durch die hohen Kosten, die einem kleineren Netzbetreiber bei Zusammenschaltung mit einem Service Provider entstünden, die „Entwicklung innovativer Produkte gefährdet“ wäre.
Hohe Investitionen in Infrastrukturen wie in den Erwerb der UMTS-Lizenz und den Aufbau von Mobilfunknetzen erforderten einen Schutz vor bloßen Wiederverkäufern ohne eigenes Netz. Eine generelle Auflage, Verträge mit Service Providern abzuschließen, würde daher den funktionierenden Wettbewerb im deutschen Mobilfunkmarkt einschränken.
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