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Kostenlose kaufmännische Tischrechner-Software

„Deskcalc“ heißt das angeblich erste kaufmännische Tischrechner-Programm für die Windows-Plattform. Das Produkt des Trierer Bartels Media-Unternehmens ist für Gewerbetreibende, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchhalter konzipiert.

Das Tischrechnerprogramm mit Steuerberechnungsfunktionen für Windows bietet der Hersteller als SE Edition kostenlos zum Download an. Die Pro Edition schlägt mit 16,95 Euro zu Buche. Für die Tax Pro Edition, die ein Jahresabonnement für alle Steuerdaten-Aktualisierungen enthält, sind 29,95 Euro fällig.

Deskcalc berücksichtige die Besonderheiten bei der Zahleneingabe, wie sie Kaufleute bei einem herkömmlichen Tischrechnergerät erwarten. Der Clou seien die umfangreichen Steuerberechnungen, die in Zusammenarbeit mit einer Steuerberatungskanzlei entwickelt wurden.

Das Programm sei erheblich preiswerter als ein herkömmlicher Tischrechner, erspare den Wechsel teurer Papierrollen und biete mehr Komfort. So ließen sich Berechnungen korrigieren, speichern, ausdrucken und direkt in andere Programme weiterverarbeiten. Einzelne Positionen ließen sich zudem mit Textbeschreibungen versehen.

Die kostenlose SE Version umfasse bereits die Rechnungsprotokollierung, Umsatzsteuerberechnung, vierfach Memory/Speicherfunktion, Euroumrechnung in Fremdwährungen, Prozent-, Fließ- und Festkommarechnung, Tausenderunterteilung und einen Formelinterpreter zur Berechnung komplexer mathematischer Funktionen.

Die erweiterte DeskCalc Pro Edition erlaubt laut dem Hersteller darüber hinaus das Drucken und Speichern des Protokollstreifens, Export der Berechnungen nach Excel und in der Tax Pro Edition unter anderem Einkommensteuer-, Rentenversteuerung-, Gewerbe-, Schenkungs- und Erbschaftsteuerberechnung, sowie Abschreibungssätze für Wirtschaftsgüter, nationale/internationale Reisekostenpauschalen, Berechnungen des geldwerten Vorteils für Fahrzeugüberlassung, Nutzungsentnahme bei Firmenfahrzeugen, Abfindungen und Abrechnungshilfe für Steuerberater nach der Steuerberatergebührenverordnung (StGebV).

ZDNet.de Redaktion

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