In der Mannesmann-Affäre wird die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft möglicherweise noch im Februar über eine Anklage gegen frühere Aufsichtsräte und Manager des Konzerns entscheiden. Nach umfangreichen Ermittlungen wegen Untreueverdachts werde die Behörde ihre entsprechende Abschlussverfügung „in den nächsten Tagen oder Wochen“ bekannt geben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag.
Zuvor hatte der Düsseldorfer Justizminister Wolfgang Gerhardts (SPD) mitgeteilt, die Prüfung der Ermittlungsakten durch das Ministerium sei abgeschlossen. Das Vorgehen der Staatsanwälte sei demnach rechtlich nicht zu beanstanden. In dem Ermittlungsverfahren geht es um millionenschwere Abfindungen bei der Übernahme von Mannesmann durch die britische Mobilfunkgesellschaft Vodafone Anfang 2000.
Der Untreueverdacht richtet sich unter anderem gegen den Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, den IG-Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel und Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser. Die Düsseldorfer Strafverfolger hatten ihre Ermittlungsergebnisse dem NRW-Justizministerium vorgelegt, nach dessen Angaben wegen der „überragenden Bedeutung der Sache“. Zu diesem Vorgehen ist die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen laut Ministerium durch die so genannte „Berichtspflicht in Strafsachen“ (BeStra) verpflichtet.
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