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EU-Richtlinie zur PC-Entsorgung in Kraft

Die „EU-Richtlinien zur Entsorgung gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte“ sind seit dem heutigen Donnerstag in Kraft. Damit ist festgelegt, dass ab August 2005 elektrische und elektronische Altgeräte wie PCs und Drucker vom Verbraucher kostenfrei zurückgegeben werden können.

Allerdings sieht der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie noch nicht alle Probleme beseitigt: So sei noch offen, wie die Verbraucher die Altgeräte zurückgeben können. Immerhin gebe es in Deutschland deutliche Signale der Politik, dass die Entsorgungsverantwortung der Industrie erst bei kommunalen Übergabestellen anfangen soll.

Ein wichtiges Signal für die Industrie sei die klare Botschaft, dass jeder Hersteller künftig individuell für die Entsorgung seiner Produkte verantwortlich sei, aber eine Zusammenarbeit der Hersteller bei Entsorgungsaufgaben möglich sein werde. „Damit wird verhindert, dass die Kosten für Altgeräte von Herstellern, die nicht mehr auf dem Markt sind, kollektiv den Markenherstellern angelastet werden“, erläutert ZVEI-Umweltexperte Otmar Frey.

Die Elektroindustrie arbeite mit Hochdruck an der Erarbeitung von Rücknahmekonzepten, die die Besonderheiten der breiten Produktpalette elektrischer und elektronischer Geräte berücksichtigen. Allerdings sieht sie nach wie vor keine Rechtsgrundlage für die vorgesehene Haftung der Anbieter für diejenigen Geräte, die bereits vor zehn oder 20 Jahren verkauft wurden. Eine rückwirkende Gesetzgebung verstoße gegen nationales und europäisches Verfassungsrecht. Immerhin gebe es die Möglichkeit, für eine begrenzte Zeit die Entsorgungskosten dieser Geräte getrennt auf den Rechnungen auszuweisen.

Das Gesetz war vor zwei Monaten vom Europaparlament verabschiedet worden. Der Text verpflichtet die EU-Staaten, ein Netz von Sammelstellen auszubauen. Außerdem müssen sie spätestens ab 2006 pro Bürger und Jahr vier Kilo Elektroschrott einsammeln.

Ab dem gleichen Jahr sollen obligatorische Recyclingquoten für alte Computer, Fernseher oder Haartrockner gelten: Diese werden – je nach Gerätetyp – zwischen 50 und 75 Prozent ihres Gewichts liegen.

ZDNet.de Redaktion

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