Die gemeinsame Initiative der führenden deutschen Drucker-Hersteller gegen Urheberrechtsabgaben hat die Verwertungsgesellschaft VG Wort aufgefordert, in der Auseinandersetzung um Urheberrechtsabgaben auf „irreführende Darstellungen“ zu verzichten. Die Unternehmen Brother, Canon, Epson, Hewlett-Packard (HP; Börse Frankfurt: HWP), Lexmark, Kyocera Mita und Xerox reagieren damit auf eine Pressemitteilung der VG Wort vom 7. Februar 2003. Darin wird erklärt, pauschale Abgaben würden „das Recht der Bürger auf privates Kopieren“ stärken.
Nach Ansicht der Druckerspezialisten ist das genaue Gegenteil richtig. Die Verbraucher hätten schon auf der Grundlage des bestehenden Urheberrechtsgesetzes kein einklagbares Recht auf die Erstellung einer Privatkopie. Auch die entsprechende EU-Richtlinie und der Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Urheberrechts würden ein derartiges Recht nicht vorsehen. Im Gegenteil, bei kopiergeschützten Werken solle die Umgehung des Kopierschutzes unter Strafe gestellt werden.
Wenn der Gesetzgeber ein einklagbares Recht auf Privatkopie im Urheberrechtsgesetz verankern würde und dafür wie bei analogen Geräten eine pauschale Geräteabgabe festsetzen würde, wäre dies das Ende aller Geschäftsmodelle, die auf den Online-Vertrieb von Musik, Text oder Bildern setzen, erklärte Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von HP und Sprecherin der Initiative der führenden deutschen Druckerhersteller. „Hier von einer wegweisenden Entscheidung für das Urheberrecht im digitalen Zeitalter zu sprechen, bestätigt die hartnäckige Weigerung der VG Wort, sich den Anforderungen neuer Technologien zu stellen.“
Nur regulierte Kopierschutztechnologien, die unter dem Titel Digital Rights Management bekannt sind, seien in der Lage, die Interessen der Verbraucher und der Informationsgesellschaft am Recht auf Privatkopie und die berechtigten Interessen der Wirtschaft am Schutz ihres Eigentums in Einklang zu bringen. Die pauschale Geräteabgabe leiste dazu keinen Beitrag.
ZDNet hat einen News Report mit dem Titel „Der Kampf um die Abgabe auf Drucker“ zusammengestellt, in dem der Streit um die Abgabe auf Kopiergeräte bis zum März 2001 zurückverfolgt werden kann.
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