Am Steuer mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, kann für Autofahrer auch im Falle eines unverschuldeten Unfalls teuer werden: Wie der Automobilclub ADAC in München mitteilte, muss der Geschädigte unter Umständen sogar einen Teil des Schadens am Auto des Unfall-Verursachers bezahlen.
Der Verband verwies auf eine neue Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Die Richter verurteilten einen Autofahrer zu einer Mithaftung von 20 Prozent am entstandenen Schaden – obwohl ein anderer Wagen ihm die Vorfahrt genommen hatte. Nach Ansicht des Gerichts hatte sich der geschädigte Autofahrer selbst gefahrenträchtig verhalten, weil er während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefonierte.
Telefonieren ohne Freisprechanlage lenke Autofahrer stark vom Verkehrsgeschehen ab und vermindere das Reaktionsvermögen, urteilten die Richter. Dadurch seien Autofahrer schlechter in der Lage, drohende Unfälle abzuwenden. Der ADAC rät deshalb, Mobiltelefone am Steuer – wenn überhaupt – nur mit Freisprechanlage zu benutzen.
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