Das Sorgenkind des Bertelsmann-Konzerns kommt nicht zur Ruhe: Nach der gescheiterten Fusion mit dem Konkurrenten EMI, dem überteuerten Kauf der US-Plattenfirma Zomba und jahrelangen Verlusten droht der Musik-Sparte BMG jetzt ein neues kostspieliges Problem: US-Komponisten und Musikverlage haben in New York wegen der Beteiligung an der Gratistauschbörse Napster eine milliardenschwere Schadenersatzklage eingereicht.
Unter dem im vergangenen Jahr geschassten Visionär Thomas Middelhoff galt Musik bei Bertelsmann als sexy. Eine Zukunftsbranche, die das etwas angestaubte Image des Gütersloher Unternehmens aufpolieren sollte. Doch Middelhoff ist Geschichte, die Gründerfamilie Mohn, die Bertelsmann mit Buchclubs groß gemacht hatte, hat wieder das Ruder übernommen.
Seit Wochen wird über die Zukunft der Bertelsmann Music Groupspekuliert, mit einem Jahresumsatz von 3,6 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2000/2001 der fünftgrößte Musikkonzern der Welt. So wird angeblich über einen neuen Anlauf für die Fusion mit der britischen EMI nachgedacht, die im Mai 2001 am Widerstand der EU-Kartellbehörden gescheitert war. Wie das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Aufsichtsratskreise berichtet, wäre Bertelsman dann aber mit einem 25-Prozent-Anteil nur noch Juniorpartner in dem neuen Unternehmen. Kommentare aus Gütersloh sind dazu nicht zu erhalten. Wohl aber zu einem in dem Wirtschaftsblatt gleichfalls kolportierten möglichen Komplett-Verkauf. „Wir stehen zum Musikgeschäft“, kontert Bertelsmann. „Daran hat sich nichts geändert.“
Tatsächlich schienen zuletzt die schlimmsten Probleme bei BMG überwunden: Im vergangenen Jahr soll das Unternehmen wieder profitabel gearbeitet haben. Geht es nach den Klägern aus der Musikbranche in den USA, wäre das aber nur eine vorübergehende Erscheinung: Auf 17 Milliarden Dollar (15,8 Milliarden Euro) Schadenersatz wollen sie Bertelsmann wegen Napster verklagen, der zeitweise erfolgreichsten Gratis-Musiktauschbörse der Welt. Wie andere großen Plattenkonzerne auch hatte BMG die kalifornische Internet-Firma zunächst mit harten Bandagen bekämpft. Doch Napster blieb am Netz. Zu Hochzeiten hatte die Tauschbörse 70 Millionen Nutzer – pro Sekunde wurden zuweilen 10.000 Musikstücke gleichzeitig kopiert, der Großteil urhebergeschützt.
Solche Nutzerzahlen veranlassten Middelhoff im Oktober 2000 zu einem ungewöhnlichen Schritt: Er stieg beim einstigen Intimfeind ein und kündigte die Umwandlung in ein kostenpflichtiges Angebot an. Doch auf die Schnelle war das nicht zu machen. Bertelsmann versuchte deshalb über Monate einen schwierigen Spagat: Um Napster nicht abschalten zu müssen und damit potenzielle Kunden zu verlieren, sollten Filterprogramme Urheberrechtsverletzungen ausschließen. Doch das klappte nur unzureichend. Anfang Juli 2001 zog ein Gericht auf Druck der Musikindustrie die Notbremse und verbot den Gratistausch.
Die nun eingereichte Sammelklage wirft Bertelsmann vor, Napster bis dahin finanziell über Wasser gehalten und dem Gratistausch so Vorschub geleistet zu haben. Bertelsmann sei sich „der kritischen Rolle, die seine Finanzierung bei der Erleichterung von Rechtsverstößen spielte“ bewusst gewesen, heißt es in der 18-seitigen Klageschrift. Demnach gingen anfangs von Bertelsmann an Napster gezahlte 60 Millionen Dollar nicht vornehmlich in die Entwicklung des kostenpflichtigen Angebots, sondern dienten dazu, die laufenden Ausgaben der Gratistauschbörse zu decken.
Ob die Klage Erfolg haben wird, dürfte sich erst in einigen Jahren entscheiden. Randy Poe, Präsident des mitklagenden Musikverlags Leiber and Stoller Music Publishing, geht es angesichts des weiter boomenden Gratis-Tauschs im Internet ums Prinzip. Aus Sicht der Kreativen sei das so, „als ob diese Leute in ein Musikgeschäft gehen, eine CD unter ihr Shirt schieben und rausgehen: Sie stehlen etwas von jemandem, der die Rechte daran besitzt.“ Und Bertelsmann habe bei Napster quasi Schmiere gestanden.
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