Zum zweiten Mal innerhalb von sechs Wochen hat ein Richter unerwünschter Faxwerbung einen Riegel vorgeschoben: Das Landgericht Hamburg hat der Goodlines mit einer einstweiligen Verfügung untersagt, „ohne Einverständnis des Empfängers Telefaxe zur Bewerbung von 0190-Abrufdiensten versenden zu lassen oder daran mitzuwirken“. Das Gericht drohte laut dem auf Faxwerbung spezialisierten Anwalt Raoul Sandner dem Vermieter von Service-Rufnummern ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro für den Fall an, dass sich das Unternehmen nicht an die Verfügung hält.
Das Verfahren ist offenbar schnell über die Bühne gegangen: Tausende Haushalte seien in ganz Deutschland in der Nacht zum 3. März 2003 aus dem Schlaf geklingelt worden, so der Jurist. Auf ihren Faxgeräten lief ein Werbefax für den „Verbraucher-Kurier“ ein. Zum Faxabruf unter diversen 0190-Rufnummern seien dort vermeintliche „Top-Informationen“ zu Finanzen, Recht und Gesundheit angeboten worden. „Wer sich auf die zweifelhafte Offerte einließ und die Schriften abrief, erhielt für rund 20 Euro nichts als allgemein gehaltene Ausführungen“, so der Anwalt.
Unter den Opfern sei auch er gewesen, deshalb sei er vor Gericht gegangen. „Nach geltendem Recht ist die unerbetene Zusendung von Werbefaxen unzulässig“, argumentiert Sandner In der Praxis bestehe jedoch die Schwierigkeit, dem Versender dieser Faxe habhaft zu werden.
Üblicherweise berufen sich die Vermieter der beworbenen 0190-Rufnummern darauf, nicht selbst für den Einsatz dieser Nummern verantwortlich zu sein. So habe auch Goodlines mitgeteilt, 0190-Servicerufnummern lediglich an ihre Kunden zu vermitteln und nannte ein in Polen ansässiges Unternehmen als Urheber der nächtlichen Störungen. „Mit seiner Verbots-Verfügung hat das Landgericht deutlich gemacht, dass dieser Einwand nicht greift“, kommentierte der Anwalt die Entscheidung. Der Vermieter von 0190-Nummern könne seine Verantwortlichkeit nicht pauschal auf dubiose ausländische Firmen verlagern.
Erst Anfang Februar ist eine andere Firma zu 50.000 Euro Strafe wegen unerlaubter Faxwerbung verurteilt worden. Das Unternehmen hat trotz einer einstweiligen Verfügung weiter unerwünschte Werbefaxe versendet hat.
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