Der letzte Gruß der Dotcom-Blase: Die schwache Konjunktur und ein neues Insolvenzrecht haben Deutschland einen neuen Pleitenrekord gebracht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts meldeten im vergangenen Jahr 37.579 Unternehmen Insolvenz an. Dies waren rund 5300 mehr als im Vorjahr. Allerdings sind die Zahlen nach Angaben der Statistiker nicht direkt vergleichbar, da wegen der Ende 2001 geänderten Rechtslage nun auch mittellose Kleinunternehmer und Selbstständige ein Insolvenzverfahren beantragen können.
Die Gerichte bezifferten die offenen Forderungen aller Insolvenzgläubiger im Jahr 2002 auf 61,5 Milliarden Euro, darunter 51,8 Milliarden Euro gegen Unternehmen. Dies sei annährend doppelt so viel wie im Jahr zuvor und Folge einer ungewöhnlich hohen Zahl von Großpleiten, erklärte das Bundesamt offenbar mit Blick auf Fälle wie den Baukonzern Philipp Holzmann, den Maschinenbauer Babcock Borsig und die Kirch Gruppe. Den Statistikern zufolge wurden in Deutschland 2002 sieben der zehn größten europäischen Unternehmensinsolvenzen verzeichnet.
Seit 1. Dezember 2001 können Privatpersonen und Kleinunternehmer, auch wenn sie über keinerlei finanzielle Mittel verfügen, ein Insolvenzverfahren beantragen. Sie haben nun die Möglichkeit, sich die Verfahrenskosten stunden zu lassen. Ein Insolvenzverfahren ist die Voraussetzung, um nach einer sechsjährigen „Wohlverhaltensphase“ von den restlichen Schulden befreit zu werden.
Werden nur Personengesellschaften betrachtet, die von dem neuen Recht nicht betroffen sind, stiegen die Firmenpleiten um 13 Prozent auf 24.025 Fälle. Einschließlich Verbraucherinsolvenzen seien im vergangenen Jahr 84.428 Pleiten gezählt worden, teilte das Bundesamt weiter mit. Davon waren 46.849 Insolvenzen von Verbrauchern, Gesellschaftern oder selbstständig Tätigen. Auf die neuen Länder entfielen dabei 17.105 Insolvenzen und 8847 Firmenpleiten. Bei den betroffenen Unternehmen waren zum Zeitpunkt der Insolvenz rund 274.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer dürfte laut Bundesamt aber höher liegen, da bei einem knappen Fünftel aller Fälle von den Gerichten keine Angaben zu den Beschäftigten gemacht werden konnten.
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