Eine neue Regulierungsbehörde soll ab 1. Juli 2004 den Strom- und Gasmarkt in Deutschland überwachen. Darauf hätten sich die Koalitionsfraktionen und die Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft verständigt, sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin. Die staatliche Kontrolle, die an die Stelle der bisher praktizierten Verbändevereinbarungen treten soll, werde den Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt verbessern und die Stromkosten senken, erklärten Sprecher der Koaltionsparteien. Nach Auskunft von ARD und ZDF plant die Bundesregierung, die neue Behörde an einen bestehenden Regulierer anzugliedern. Dieser wird mit großer Wahrscheinlichkeit die für den Telekommunikationsmarkt zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) sein.
Die Neuregelung war nötig geworden, weil die Europäische Union den deutschen Sonderweg von Vereinbarungen der Energieindustrie nicht anerkennt und deshalb bereits Mitte Februar Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht hatte.
Konkret soll die neue Behörde die Bedingungen und Entgelte für Netzanschluss und Netznutzung regeln, sagte der Ministeriumssprecher. Die bestehenden Verbändevereinbarungen sollten dabei aber „angemessen berücksichtigt werden“, um den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten. Ob die neue Einrichtung dauerhaft als Einzelinstitution eingerichtet oder später einer bestehenden Behörde angegliedert werde, werde erst in der zweiten Hälfte dieses Jahres entschieden.
Rot-Grün verständigte sich zudem auf eine teilweise Entlastung bestimmter Unternehmen von der Umlagefinanzierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), durch das alternative Energiequellen gefördert werden sollen. Werde ein Unternehmen durch die EEG-Umlage nachweisbar so stark belastet, dass seine internationale Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt sei, könne die Umlage im Einzelfall um 0,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh) reduziert werden, hieß es in der gemeinsamen Erklärung der Parteisprecher. Betroffen seien voraussichtlich vorrangig Betriebe aus der Aluminiumindustrie. Die Regelung soll zunächst bis 1. Juli 2004 befristet und dann im Rahmen der von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) geplanten EEG-Novelle überprüft werden.
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