Der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser kann nach seiner Millionen-Abfindung auf weitere Geldeingänge hoffen: Eine Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hielt ein Schmerzensgeld von rund 100.000 Euro für möglich, da die Persönlichkeitsrechte des Top-Managers von der Staatsanwaltschaft verletzt worden sein könnten.
Allerdings stellte das Gericht klar, dass die Ermittlungen selbst nicht rechtswidrig gewesen seien. Klaus Esser fordert wegen „massiver Rufschädigung“ Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 100.000 Euro. Außerdem möchte der ehemalige Vorstand die Anwaltskosten in Höhe von rund 100.000 Euro erstattet bekommen. Das Verfahren in dieser Sache hatte gestern begonnen.
Der frühere Mannesmann-Chef ist im vergangenen Monat unter heftigen Beschuss der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft geraten. Das Verdachtsmoment gegen Esser basiert laut der Anklagebehörde auf dem Zeitpunkt des Schreibens, das drei Tage vor dem Ende der millionenschweren Mannesmann-Übernahmeschlacht von Vodafone verfasst wurde. Die Staatsanwälte gehen laut dem Bericht deshalb davon aus, dass Funk und Esser spätere millionenschwere Zahlungen bereits abgesprochen hätten, als sie nach außen hin noch den Kampf gegen Vodafone führten.
Die Staatsanwaltschaft erhebt laut der Zeitung damit den schweren Vorwurf, Esser und Funk seien mit Abfindungen in Millionenhöhe käuflich gewesen. Die frühere Mannesmann-Führungsspitze habe gewusst, dass Vodafone auf einen freundlichen Zusammenschluss erpicht war, um möglichst viele Aktionäre auf seine Seite zu ziehen, schreibt die FTD weiter. Das habe die Mannesmann-Führungsspitze ausgenutzt und die Hand aufgehalten. Die Staatsanwaltschaft habe sich am Wochenende nicht dazu äußern wollen. Eine Stellungnahme wird am Dienstag erwartet.
ZDNet zeichnet in dem News-Report „Die Mannesmann-Affäre“ die Ereignisse bis zurück zum Kampf um den deutschen Telekommunikationskonzern nach.
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